BLW: Auflage des GGA-Gesuchs für "Saucisson neuchâtelois" und "Saucisse neuchâteloise"
(ots)Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um Registrierung einer geschützten geografischen Angabe (GGA) für Saucisson neuchâtelois und "Saucisse neuchâteloise" im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Um den Schutz dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Association Neuchâteloise des Maîtres Bouchers (ANMB).
"Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois" bezeichnen eine geräucherte Wurstware, die im Kanton Neuenburg aus Schweizer Schweinefleisch hergestellt wird. Die typische Eigenschaft dieser beiden Erzeugnisse besteht in der Verwendung von Rindskranzdärmen für die "Saucisse neuchâteloise" und von Rindsmitteldärmen für die "Saucisson neuchâtelois".
Die Bezeichnungen "Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois" wurden erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts verwendet. Diese Art der Haltbarmachung von Schweinefleisch beruht jedoch auf einer älteren Tradition der Herstellung von Hauswürsten. Die "Saucisson neuchâtelois" und die "Saucisse neuchâteloise" gehören zur berühmten "Torrée", bei der man die Würste in der Glut kocht.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können binnen einer Frist von drei Monaten Einsprache erheben.
Das Register zählt heute elf Eintragungen: Nämlich drei GGA (Bündnerfleisch, Saucisse dAjoie, Walliser Trockenfleisch) und acht AOC (Abricotine, L'Etivaz, Rheintaler Ribel, Eau-de-vie de poire du Valais, Formaggio dalpe ticinese, Gruyère, Tête de Moine, Fromage de Bellelay, Sbrinz)
Für weitere Auskünfte: Benoît Messerli, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 031 322 25 78 Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst