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BLW: Dritte Sitzung des Gemischten Agrarausschusses Schweiz-EG

(ots)

Der Gemischte Ausschuss zum Agrarabkommen Schweiz – EG tagte heute Donnerstag zum dritten Mal. Die Sitzung fand unter Schweizer Vorsitz in Brüssel statt. Schwerpunkte waren die Arbeiten der zehn vom Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppen sowie die Konsequenzen der Erweiterung der EU und der Aufhebung aller BSE-Restriktionen gegenüber der Schweiz. Mit der Anerkennung der schweizerischen Vorschriften zur Rinderkrankheit BSE als gleichwertig und der darausfolgenden Aufhebung von Handelsschranken einzelner EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Schweiz kann das bilaterale Abkommen auch im Bereich Trockenfleisch umgesetzt werden. Die von der Schweiz und der EU vorgesehenen Kontingente können damit ab 1. Januar 2005 vollständig genutzt werden. Als direkte Auswirkung der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 werden die existierenden Freihandels- und Agrarabkommen von den Beitrittskandidaten gekündigt. Die EG und die Schweiz diskutierten über allfällige Konsequenzen (z.B. Übernahme Acquis, Marktzutritt). Als weiterer Punkt wurde die Frage der Behandlung von geschützten Ursprungsbezeichnungen erörtert. Die Arbeiten in der entsprechenden Arbeitsgruppe sollen nun vorangetrieben werden, um möglichst bald Verhandlungen im Hinblick auf die Erstellung einer Liste gegenseitig anerkannter GUB/GGA (Geschützte Ursprungsbezeichnungen/Geschützte Geographische Angaben) aufzunehmen. Die Schweiz hat erneut ihr Anliegen im Bereich Bio-Produkte aufgebracht, um die Diskriminierung von Schweizer Bio-Produkten in Frankreich zu beheben. Frankreich anerkennt unter seinem Bio- Label „AB“ nur Produkte, welche aus dem EU-Raum stammen.

Der 4. Gemischte Agrarausschuss wird voraussichtlich im April 2004 
tagen.
Die Schweizer Delegation wurde von Christian Häberli, BLW, geleitet, 
diejenige der EU - sie setzte sich aus Vertretern der Europäischen 
Kommission und der Mitgliedländer zusammen - von Hans-Christian 
Beaumond, Generaldirektion Landwirtschaft.
Für weitere Auskünfte:
Christian Häberli, Abteilung Internationales und Absatzförderung,
Tel. 078 608 83 38 / 031 322 25 13
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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