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BLW: AOC-Eintrag für „Walliser Roggenbrot“

(ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung „Walliser Roggenbrot“ ins Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geografischen Angaben (GGA/IGP) eingetragen. Der Beschwerdeführer, der die Verfügung des BLW bei der Rekurskommission des EVD (REKO) angefochten hatte, verzichtet darauf, den Entscheid ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Roggen wird seit Jahrhunderten im Wallis angebaut. Das robuste Getreide eignet sich gut für das dortige Klima und die Bodenbeschaffenheit. Walliser Roggenbrot entstand aus der Notwendigkeit, ein besonders haltbares Produkt herzustellen, weil die Brotöfen nur einige Male pro Jahr in Betrieb genommenen wurden. Seine charakteristische rissige Rinde verdankt das Brot der Hefe und einer langen Gärungszeit. Die REKO hatte bestätigt, dass die von den Konsumenten und Produzenten hergestellte Verbindung zwischen dem „Walliser Roggenbrot“ und dem Wallis den Schluss zulasse, die Bezeichnung sei nicht zur Gattungsbezeichnung geworden. „Walliser Roggenbrot“ kann deshalb als AOC eingetragen werden. Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Das Gebiet des „Walliser Roggenbrots“ ist der Kanton Wallis: Die Produktion des Getreides (Roggen und Weizen) und dessen Verarbeitung müssen dort erfolgen. Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts. Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute vierzehn Eintragungen: Abricotine/Eau-de-vie d’abricot du Valais (GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA), Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio d’alpe ticinese (GUB), Gruyère (GUB), Tête-de-Moine bzw. Fromage de Bellelay (GUB), Saucisse d’Ajoie (GGA), Saucisson neuchâtelois/Saucisse neuchâteloise (GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin Mont-d'or (GUB), Walliser Trockenfleisch (GGA) und Cardon épineux genevois (AOC). Ausführliche Informationen über diese geschützten Erzeugnisse finden sich auf dem Internet unter http://www.blw.admin.ch/rubriken/00101/index.html?lang=de. Für weitere Auskünfte: Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322 26 29 Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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