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Bundesamt für Landwirtschaft

Weitere Importe von Veredlungskartoffeln freigegeben

(ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Einfuhrrechte für weitere 3000 Tonnen Kartoffeln zur Veredlung freigegeben. Die Menge ist ein Kompromiss zwischen den For-derungen der Veredlungsindustrie sowie der Position der Produzenten, die sich gegen eine weitere Freigabe von Importkontingenten ausgesprochen haben. Der minimale Marktzutritt von 9250 Tonnen Veredlungskartoffeln, zu welchem die Schweiz durch das GATT/WTO-Übereinkommen verpflichtet ist, wurde in den letzten Jahren jeweils An-fang Jahr gewährt. Wegen der guten Ernte im 2004 hat das BLW dieses Jahr die Freigabe vor- erst auf 3000 Tonnen beschränkt. Die auf den 1. Januar 2005 zur Einfuhr freigegebene Menge genügte jedoch nicht, um den Markt bis zur neuen Ernte zu versorgen. Die Veredlungsbetriebe haben deshalb die Freigabe der restlichen Menge Veredlungskartoffeln zur Einfuhr zum Kontingentszollansatz beantragt. Gemäss einer Erhebung der Branchenorganisation swisspatat war der Lagerbestand bei den für die Veredlung benötigten Sorten Eba, Innovator und Santana Ende Januar um 18 Prozent tiefer als in normalen Jahren. Der swisspatat liegen keine Meldungen vor, dass Produktionsver-träge mit Produzenten nicht eingehalten worden sind. Trotzdem konnten die Vertreter der Kar-toffelproduzenten einer weiteren Freigabe von Einfuhrrechten zu diesem Zeitpunkt nicht zu- stimmen. Sie werfen der Veredlungsindustrie vor, im Herbst nicht genügend Veredlungskartof-feln übernommen zu haben. Das BLW hat nun auf Grund der WTO-Vorgaben sowie wegen der ungenügenden Versorgung der Veredlungsindustrie mit geeigneten Kartoffeln ein weiteres Drittel des Kontingentes zur Ein-fuhr freigegeben.

Für weitere Auskünfte:
Otto Ziegler, Sektion Acker- und Futterbau, Tel. 031 323 02 16
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