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Keine Doppelzahlungen für Schweizer Bauern mit Land in der EU

(ots)

Schweizer Bauern erhalten möglicherweise für ihr Land, das sie in der EU bewirtschaften, neu auch EU-Flächenbeiträge. Falls es tatsächlich zu Doppelzahlungen kommen sollte, werden die Schweizer Direktzahlungen an die betreffenden Betriebe gekürzt. Diesen Grundsatz vertritt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Bauern, die in der EU Land bewirtschaften, können neu Flächenbeiträge für Ackerland und Grünland beantragen. Rund hundert Landwirte haben für Flächen entlang der deutschen Grenze ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Werden die Gesuche von der EU bewilligt, kann es in jenen Fällen zu Doppelzahlungen kommen, wo Schweizer Landwirte für so genannt angestammte Flächen im Ausland bereits Schweizer Direktzahlungen erhalten. Als angestammt gelten Flächen, die schon vor 1984 bewirtschaftet worden sind. Für alle andern Flächen von Schweizer Bauern im Ausland werden keine Direktzahlungen ausbezahlt. Sollten die neuen EU-Regelungen für die Schweizer Landwirte eine Besserstellung bewirken, wird das BLW eine Änderung der entsprechenden Verordnung beantragen. Für weitere Auskünfte: Jürg Jordi, Sektion Information, Tel. 031 322 81 28 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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