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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Klarstellung des BAZL: Gate Gourmet hat nationales Sicherheitsprogramm einzuhalten

Bern (ots)

Das Catering-Unternehmen Gate Gourmet hat heute
Nachmittag auf einen Artikel des «Blick» über einen Sicherheitstest 
des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf dem Areal des 
Flughafens Zürich von Ende Mai reagiert. Das BAZL nimmt nicht 
öffentlich zum Inhalt dieses Communiqués Stellung, hält jedoch in 
Bezug auf die Zuständigkeit für Sicherheitsvorkehrungen folgendes 
mit aller Deutlichkeit fest: Sämtliche Unternehmen, die auf einem 
Schweizer Flughafen tätig sind, sind verpflichtet, alle Regeln des 
nationalen Sicherheitsprogramms, die sie angehen, einzuhalten. Das 
heisst im vorliegenden Fall, dass Gate Gourmet für die Einhaltung 
der Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Zutrittskontrolle, 
Beladung, Transport, Ausbildung und Sensibilisierung der 
Mitarbeitenden verantwortlich ist. BAZL- Direktor Raymond Cron hat 
den CEO von Gate Gourmet in einem Telefongespräch an diese 
Verpflichtungen erinnert. Der CEO von Gate Gourmet bestätigte dabei, 
dass das Unternehmen sich an die Vorgaben des nationalen 
Sicherheitsprogramms hält. Details zu den Sicherheitsmassnahmen kann 
das BAZL im Interesse der Sicherheit nicht offen legen.
Bern, 1. Juli 2004
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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