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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Lärmbekämpfung in der Schweiz

Bern (ots)

Auf Strassen und Schienen bleibt noch viel zu tun
Das BUWAL zieht Bilanz zu 15 Jahren Lärmbekämpfung in
der Schweiz. Bei neuen Anlagen für Strassen, Eisenbahnen und
Industriebauten hat die Lärmschutzverordnung Wirkung gezeigt, ebenso
im Bereich Raumplanung (neue Bauzonen, Baubewilligungen). Grosse
Fortschritte erzielt worden sind bei der Sanierung von Schiessanlagen
und bei Anlagen von Industrie und Gewerbe. Viel zu tun bleibt bei
bestehenden Eisenbahnstrecken und Strassen: Hier sind die
Sanierungsfristen verlängert worden, bzw. müssen verlängert werden.
1987 ist die Lärmschutzverordnung (LSV) in Kraft getreten. Nach 15
Jahren zieht das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
Bilanz in einem Bericht, der heute veröffentlicht wird. Darin werden
Stärken und Schwächen der Lärmbekämpfung in der Schweiz analysiert
sowie künftige Strategien in der Lärmbekämpfung skizziert.
Der BUWAL-Bericht macht deutlich, dass in der Lärmbekämpfung
erfreulich viel erreicht worden ist. So haben sich die
Grundprinzipien der Strategie bewährt, wie z.B. die Vorsorge im
Bereich Raumplanung (keine neuen Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten)
und bei der Bewilligung neuer lärmiger Anlagen (strengere
Anforderungen als bei Altanlagen). Das Prinzip der «prioritären
Lärmbekämpfung an der Lärmquelle» ist breit anerkannt: So wird etwa
bei der Lärmsanierung von Eisenbahnen beim Rollmaterial angesetzt.
Auch das Prinzip der Sanierung bestehender alter lärmiger Anlagen
ist akzeptiert. Die wichtigsten Instrumente zur Lärmbekämpfung stehen
damit zur Verfügung. Auch ist die Lärmbekämpfung bei Bund und
Kantonen gut verankert. Der Bericht ortet aber auch Handlungsbedarf
und zwar in verschiedenen Bereichen. So wurden beispielsweise die
Schwierigkeiten des Vollzugs in der Lärmbekämpfung unterschätzt,
insbesondere bei Sanierungen. Hier drängen sich vor allem im Bereich
Strassen zusätzliche Massnahmen zur Beschleunigung auf.
Rund 550'000 Personen sind von Strassenlärm stark betroffen Gut 30
Prozent übermässig lärmiger Strassen sind bereits saniert, bei zwei
Dritteln ist dies jedoch noch nicht der Fall - das entspricht rund
1600 Kilometern. Nach Angaben der Kantone sind 550'000 Personen von
Strassenlärm stark betroffen. Die Zahl der von Strassenlärm
belästigten Personen dürfte wesentlich höher liegen. Die Frist für
die Sanierung sämtlicher Strassen vom 31. März 2002 muss um fünf bis
zehn Jahre verlängert werden; eine entsprechende Vorlage geht
demnächst in die Vernehmlassung. Hauptgründe für die Verzögerungen
sind die Beteiligung verschiedener Partner (Kantone, Gemeinden, Bund,
usw.), die hohen Kosten und die schwierige Finanzlage vieler Kantone.
Die Gesamtkosten für die Lärmsanierung der Strassen werden
schätzungsweise 3,5 Milliarden Franken betragen. Bisher sind davon
etwa 1,2 Milliarden aufgewendet worden (siehe Faktenblatt).
Eisenbahnlärm: Zügige Sanierungen stehen an
Nach den Berechnungen der SBB sind vom Eisenbahnlärm mindestens
265'000 Personen stark betroffen. Bei der Lärmbekämpfung im Bereich
der Eisenbahnen sind ebenfalls grosse Verzögerungen zu verzeichnen -
grösstenteils aus finanziellen Gründen. Trotzdem werden die
Sanierungen hier zügig voranschreiten: Weil bei den Bahnen nur einige
wenige Entscheidungsträger beteiligt sind (SBB, BLS, RhB, MThB, usw.
), sind etwa Timing und Kostenbegleichung einfacher zu regeln. Im
Gesamtnetz von rund 5000 Kilometern müssen schätzungsweise etwa 300
Kilometer Lärmschutzwände gebaut werden. Die ursprüngliche Frist vom
31. März 2002 wurde im Bundesgesetz über die Sanierung der
Eisenbahnen bis spätestens zum Jahr 2015 verlängert. Ein Erfolg für
die Lärmbekämpfung ist die Sanierung des lärmigen Rollmaterials (vgl.
Faktenblatt).
Die Sanierung ziviler Schiessanlagen innert 15 Jahren ist ein
Erfolg, wurde doch wegen harzigen Beginns die Einhaltung der Frist
bezweifelt. Voraussichtlich werden Ende März die meisten Anlagen
saniert sein, oder es wird in Kürze eine andere Lösung realisiert
(z.B. Schliessung oder Neubau).
Im Bereich Industrie und Gewerbe liegt die Verantwortung bei den
Kantonen (Ämter für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA). Die KIGA
und Vorschriften über zulässige Lärmbelastungen am Arbeitsplatz haben
die Lärmimmissionen in die Umwelt bereits vor Inkrafttreten der
Lärmschutzverordnung stark reduziert.
Positiv fällt die Bilanz zur Lärmbekämpfung auch in der
Raumplanung aus: Verschärfte Anforderungen an Ausscheidung und
Erschliessung von Bauzonen haben Wirkung im Sinn der Vorsorge
gezeitigt; das gleiche gilt für das Erteilen von Baubewilligungen in
lärmbelasteten Gebieten.
Künftige Strategien
Der BUWAL-Bericht hält fest, es gehe nun in erster Linie darum,
die ursprünglich gesetzten Ziele zu erreichen und bestehende
gesetzliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Er skizziert aber auch
Vorschläge zur Zukunft der Lärmbekämpfung. Als Fernziel gelte es, die
zunehmende «Verlärmung» von Lebensräumen und der Umwelt zu stoppen
und die Lärmbekämpfung mit «Ruheschutz» zu verbinden. Entsprechende
Anstrengungen müssten dem Erhalt qualitativ guter Siedlungs- und
Erholungsräume dienen.

Kontakt:

Andreas Stuber
Pressechef BUWAL
Tel. +41/31/322'92'44
Mobile +41/79/687'11'80

Philippe Roch
Direktor BUWAL
Mobile +41/79/277'51'88

Urs Jörg
BUWAL Abteilungschef Lärm
Tel. +41/31/322'93'05

Beat Marty
Amt für Umweltschutz, Luzern
Tel. +41/41/228'60'71

Peter Ettler
Rechtsanwalt, Zürich
Tel. +41/1/241'66'88

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