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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Förderung schwefelfreier Treibstoffe

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute zuhanden des Parlaments die
Botschaft über die Förderung der Einführung schwefelfreier 
Treibstoffe verabschiedet. Ab 1. Januar 2004 soll im Hinblick auf 
die Erfüllung der CO2-Reduktionsziele und zur Senkung von 
Luftschadstoffen auf schwefelhaltigen Treibstoffen eine 
Lenkungsabgabe erhoben werden. In der Vernehmlassung ist die Vorlage 
auf sehr breite Zustimmung gestossen.
Für den Schwefelgehalt von Benzin bzw. Diesel gelten heute in der 
Schweiz und in der EU Grenzwerte von 150 bzw. 350 ppm (parts per 
million). Damit Fahrzeuge mit neuester Motoren-technologie optimal 
funktionieren, müssen sie mit schwefelfreiem Treibstoff - d. h. mit 
einem Schwefelgehalt von maximal 10 ppm - betrieben werden. Bei der 
jüngsten Generation Benzin-motoren beispielsweise verringert sich 
der Treibstoffverbrauch im Vergleich zu herkömmlichen Motoren um bis 
zu 15 Prozent. Bei neuen Dieselfahrzeugen ist schwefelfreier 
Treibstoff Voraussetzung für den Einsatz von Filtern, welche die 
Emission krebserregender Feinstaub-Partikel um über 95 Prozent 
senken. Auch bei Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden, 
bringt schwefelfreier Treibstoff Vorteile: Benzinmotoren stossen um 
13 bis 20 Prozent weniger Stickoxid- und Kohlenwasserstoff aus, bei 
Dieselmotoren gehen die Stickoxid- und die Partikelemissionen um bis 
zu 7 Prozent zurück.
Diese Vorteile rechtfertigen die Förderung schwefelfreier 
Treibstoffe als effiziente und wirksame Massnahme zur 
Luftreinhaltung und für den Klimaschutz im Hinblick auf die 
Erfüllung der CO2-Reduktionsziele. In der Vernehmlassung waren das 
Ziel sowie das Instrument der Lenkungsabgabe praktisch 
unbestritten. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft ans 
Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz 
(USG). Der Gesetzesentwurf sieht eine Lenkungsabgabe auf 
schwefelhaltigem Treibstoff vor. Die Höhe der Abgabe beträgt bei 
Benzin voraussichtlich 2 bis 4 Rappen und bei Diesel 4 bis 5 Rappen 
pro Liter. Diese Abgabe dürfte ausreichen, um schwefelhaltigen 
Treibstoff innert kurzer Zeit vom Markt zu verdrängen. Mehreinnahmen 
sind deshalb kaum zu erwarten. Die deutliche Reduktion der 
Umweltbelastung und die Einsparung beim Treibstoffverbrauch bringen 
einen grossen volkswirtschaftlichen Nettonutzen.
Bern, 20. September 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
- Arthur Mohr, Abteilungschef Ökonomie und Forschung, Bundesamt für 
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 031 322 93 29
- Simon Tobler, Sektion Ökonomie und Klima, BUWAL, 031 322 75 52
Beilagen: 
- Faktenblatt 1: Vorteile schwefelfreier Treibstoffe 
- Faktenblatt 2: Die Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigen Treibstoffen
- Gesetzesentwurf Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz 
(USG)
- Botschaft über die Förderung der Einführung schwefelfreier 
Treibstoffe

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