Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Chemikalien: Genf und Rom erhalten den Zuschlag für den Sitz des ständigen Sekretariats der Rotterdam Konvention
Bern (ots)
Das ständige Sekretariat der Rotterdam Konvention wird seinen Doppelsitz in Genf und Rom haben. Dies hat die erste Vertragsparteienkonferenz der Konvention beschlossen. "Für die Konvention ist dieser Entscheid äusserst positiv, denn er ermöglicht die Zusammenarbeit mit den anderen in Genf ansässigen Konventionen und internationalen Organisationen. Die Schweiz fühlt sich geehrt durch das Vertrauen, das ihr von den Vertragsparteien entgegengebracht wird", erklärte Staatssekretär und BUWAL-Direktor Philippe Roch, der den Vorsitz der ersten Vertragsparteienkonferenz innehatte.
Damit wird die Rolle Genfs als Kompetenzzentrum der internationalen Umweltpolitik insbesondere in den Bereichen Chemikalien und Abfälle gestärkt. Die ständigen Sekretariate der Rotterdam- Konvention, der Basler Konvention (Ausfuhr gefährlicher Abfälle) und das Interimssekretariat der Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) werden weiterhin die Synergien nutzen können, die das Internationale Haus der Umwelt in Genf als gemeinsamer Standort bietet. Aber auch mit anderen bedeutenden Organisationen, die sich mit Chemikalien befassen und ihren Sitz in Genf haben, wird die Zusammenarbeit erleichtert, namentlich mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Welthandelsorganisation (WTO). Für Pestizide ist die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die zuständige Institution.
Anlässlich der Vertragsparteienkonferenz wurden 14 neue Substanzen in die Liste der durch die Konvention geregelten Stoffe aufgenommen, darunter beispielsweise verschiedene Asbest- Erzeugnisse, die in der Schweiz wie auch in mehreren europäischen Ländern auf Grund ihrer Krebs erregenden Wirkung verboten sind. "Die Beschlüsse sind sehr konstruktiv und bilden eine gute Ausgangslage für die künftigen Arbeiten im Rahmen der Konvention", erläuterte Philippe Roch anlässlich einer Pressekonferenz.
Die Rotterdam Konvention regelt die Ein- und Ausfuhr von höchst gefährlichen Pestiziden und Chemikalien. Die Substanzen, die im Anhang zur Konvention aufgelistet sind, dürfen nur exportiert werden, wenn das einführende Land zuvor gebührend über die möglichen Gefahren dieser Substanzen informiert wurde und seine Zustimmung in Kenntnis der Sachlage gegeben hat (engl. Prior Informed Consent, PIC). Die so genannte PIC-Liste umfasst neu 30 Pestizidpräparate und 11 Chemikalien.
Bern, 24. September 2004
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Auskünfte: Philippe Roch, Staatssekretär, Direktor des BUWAL, Tel. 079 371 62 82 Bertrand Louis, Botschafter, Chef der Gaststaatabteilung, Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Genf, Tel. 079 301 70 46