Meierskappel: Der Regierungsrat nimmt Stellung
Luzern (ots)
Die Gemeinde Meierskappel leistet einen wertvollen Beitrag an die gesellschaftliche, politische und landschaftliche Vielfalt unseres Kantons. In den letzten Jahren hat es eine Reihe von Problemen gegeben, deren Bewältigung sich schwierig gestaltete. Heute haben Behörden und Verwaltung wieder Tritt gefasst.
Der Regierungsrat verhehlt nicht, dass er grundsätzlich der Abspaltung einzelner Gemeinden vom Kanton Luzern ebenso wie der Aufnahme von Gemeinden aus andern Kantonen ablehnend gegenüber steht. Er sieht deshalb keinen Grund, einen aktiven Beitrag zur Fusion der Gemeinden Meierskappel und Risch zu leisten.
Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung werden der Gemeinde Meierskappel indessen alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Abklärungen im Zusammenhang mit der Fusionsinitiative notwendig sind.
Die Regierung mischt sich aus Rücksicht auf die Gemeindeautonomie nicht materiell in die aktuelle Diskussion in Meierskappel ein. Sie geht davon aus, dass sich Gemeinderat und Bevölkerung der hohen institutionellen Hürden bewusst sind, die es für einen Kantonswechsel zu überwinden gilt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den vom Gemeinderat in Auftrag gegebenen Bericht Meierskappel und Luzern 99" vom 30. Dezember 1998.
Für einen Kantonswechsel braucht es eine Regelung auf Verfassungsstufe (Grundsatz auf Verfassungsstufe mit Ausführungsgesetzgebung auf Gesetzesstufe oder Staatsvertrag zu einem konkreten Projekt für einen Kantonswechsel mit obligatorischer Volksabstimmung).
Kontakt:
Staatskanzlei Luzern, Tel. 041 228 60 00