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Speditive Abwicklung der Individuellen Prämienverbilligung im Kanton Luzern: Studie zum Vollzug der Prämienverbilligung liegt vor

Luzern (ots) Im Juni 2000 hat das Gesundheits- und
Sozialdepartement die Firma Interface, Institut für Politstudien,
Luzern, beauftragt, den Vollzug der Prämienverbilligung im Kanton
Luzern zu evaluieren. Nun liegen die Ergebnisse vor.
Die Luzerner Interface-Studie vertieft und ergänzt eine
Untersuchung, welche die gleiche Firma zum gleichen Thema für das
Bundesamt für Sozialversicherung erarbeitet hat. Sie gibt Antworten 
auf die folgenden Fragen: Wie gut werden die Zielgruppen im Kanton
Luzern erreicht? Welches sind die Folgen der Bemessung der
Anspruchsberechtigung auf Grund von Steuerdaten? Wie effizient ist
die Abwicklung der Prämienverbilligung? Die Studie vergleicht zudem
das Prämienverbilligungssystem des Kantons Luzern mit denjenigen
anderer Kantone.
Die Autoren schätzen, dass im Jahr 2000 rund ein Viertel der
steuerpflichtigen Personen, die ein Anrecht auf Prämienverbilligung
gehabt hätten, keinen entsprechenden Antrag gestellt haben. Je tiefer
die zu erwartenden Beiträge seien, desto weniger würden Gesuche um
Prämienverbilligung eingereicht. Als Gründe für den Verzicht auf die
Einreichung eines Gesuchs werden genannt: mangelnde Information,
Desinteresse sowie der Wunsch nach wirtschaftlicher Selbständigkeit.
Es gebe aber auch Personen, die einfach davon ausgehen, dass ihr
Einkommen oder Vermögen zu hoch seien. Das Luzerner Antragssystem
biete indessen den Vorteil, dass der Bezug von Prämienverbilligungen
durch Personen, die in wirtschaftlich guten Verhältnissen leben, im
Vergleich zu andern Kantonen eher gering sei. Die Abwicklung der
Prämienverbilligung verlaufe im Kanton Luzern zwar speditiv, sei aber
mit relativ hohen Vollzugskosten verbunden, nicht zuletzt weil die
notwendigen Einwohner- und Steuerdaten nicht zentral verfügbar seien.
Die Ergebnisse dieser Studie werden im Gesundheits- und
Sozialdepartement ernst genommen und bei einer nächsten Revision des
Prämienverbilligungsgesetzes aufgegriffen.  Zur Zeit wird auch
geprüft, ob mit verwaltungstechnischen Massnahmen, d.h. ohne Änderung
des Gesetzes, gewisse Verbesserungen herbeigeführt werden können.
Hinweis:
   Die Studie kann beim Gesundheits- und Sozialdepartement des
Kantons Luzern bezogen werden.

Kontakt:

Daniel Wicki, Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales;
Tel. +41 41 228'60'80.

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