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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Familiensplitting: ESTV korrigiert Minderertragsschätzungen

Bern (ots)

Das Familiensplitting verursacht höhere
Steuerausfälle als bisher angenommen. Es ist eines der vom Bundesrat
nicht favorisierten Modelle im Rahmen der Revision der
Familienbesteuerung. Zusatzberechnungen der Eidg. Steuerverwaltung
(ESTV) zeigten, dass das Familiensplitting in der präsentierten Form
den vorgesehenen Rahmen von 1,3 Milliarden Franken um rund 350
Millionen Franken übersteigen würde. Die beiden anderen Modelle, das
vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagene Teilsplitting und
die Individualbesteuerung, basieren auf korrekten Berechnungen.
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
hat im Zuge der Vorberatung der Reform der Familienbesteuerung der
ESTV zahlreiche zusätzliche Berechnungsaufträge erteilt. Dabei hat
die ESTV festgestellt, dass sie bei den Berechnungen der
Steuerausfälle aus dem Familiensplitting-Modell seit Beginn der
Arbeiten (bereits im Expertenbericht Locher von 1999) einer
bestimmten Kategorie von Steuerpflichtigen einen falschen Tarif
zugeordnet hat. Dies führte dazu, dass das vom Bundesrat zwar nicht
favorisierte, aber von der WAK wieder aufgegriffene Familiensplitting
als zu günstig dargestellt wurde. Die WAK wurde über den Fehler
informiert.
Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung stehen
verschiedene Modelle zur Diskussion:  ein Teilsplittingverfahren für
Ehepaare, das Familiensplitting und die Individualbesteuerung
(http://www.efd.admin.ch). Während bei der Individualbesteuerung alle
Steuerpflichtigen grundsätzlich getrennt besteuert werden, mildern
die Splittingverfahren die Progression für Paare: Im
Familiensplitting werden die von einem Paar mit minderjährigen
Kindern erzielten Einkommen zusammengezählt, jedoch nur zum Satz des
halben Einkommens besteuert. Das vom Bundesrat auf Grund der
Vernehmlassungsergebnisse bevorzugte Teilsplitting-Verfahren
kombiniert einen etwas weniger reduzierten Steuersatz für Ehepaare
mit einem erhöhten Kinderabzug (dieser für alle Paare mit Kindern).
Um 20% unterschätzte Steuerausfälle
Während sich die Berechnung der Steuerausfälle beim Teilsplitting
richtigerweise auf den durch den Splitting-Effekt korrigierten Tarif
abstützte, führte eine falsche Tarifannahme beim Familiensplitting
dazu, dass dessen Steuerausfälle um über 20% unterschätzt wurden
(1,65 Mrd statt 1,3 Mrd insgesamt, 1,15 Mrd statt 0,9 Mrd für den
Bund). In der Botschaft des Bundesrates zum "Steuerpaket 2001" sind
keine entsprechenden Berechnungsbeispiele aufgeführt, hingegen im
Bericht der "Expertengruppe Locher" und in den
Vernehmlassungsunterlagen. Damit Quervergleiche unter den zur
Diskussion gestellten drei Modellen möglich sind, wird die ESTV der
WAK Zusatzberechnungen liefern und mögliche Korrekturen aufzeigen,
mit denen der vorgegebene finanzielle Rahmen eingehalten werden kann.
Diese Zahlen werden zu gegebener Zeit von der WAK publiziert werden.
Weil das Familiensplitting primär eine sehr grosse Steuerentlastung
für Familien mit Kindern bringt, steht nach Auffassung der ESTV eine
Reduktion des Kinderabzugs im Vordergrund.

Kontakt:

Christine Gante Tel. +41 31 323 25 74
Elisabeth Rotzetter, Tel. +41 31 322 73 75
(beide Eidg. Steuerverwaltung)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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