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Geoinformationsgesetz geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat schickt den Entwurf für ein neues
Geoinformationsgesetz in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll das aus
dem Jahr 1930 stammende Dekret über die Grundbuchvermessung ablösen.
Es soll die Beschaffung und die Haltung von raumbezogenen Daten
(Geo-Daten) an die aktuellen technischen Möglichkeiten und
gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.
Der Gesetzesentwurf ist neben den Übergangs- und
Schlussbestimmungen in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil finden
sich allgemeine Bestimmungen wie beispielsweise
organisationsrechtliche Regelungen sowie Vorschriften, die für die
Erfassung und Haltung aller geographischen Daten gelten. Im zweiten
Teil ist das kantonale geographische Informationssystem geregelt.
Dabei geht es um Bestimmungen zu geographischen Daten, die nicht
Bestandteil der amtlichen Vermessung sind. Dieser Teil der
Geoinformation hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt.
Datenerfassung, Datenhaltung, Zuständigkeiten und Kompetenzen der
öffentlichen Hand müssen geregelt werden. Der dritte Teil enthält die
notwendigen Regelungen des Bundes zur amtlichen Vermessung. Im
vierten Teil findet sich die Regelung zur Finanzierung. Zunächst wird
das Verursacherprinzip postuliert. Sodann finden sich Regelungen zur
Nachführung der amtlichen Vermessung und schliesslich enthält das
Kapitel auch allgemeine Regelungen zu Gebühren und Vergütungen.
Wie Regierungsrat Dr. PauI Huber, Vorsteher des Justiz-, Gemeinde-
und Kulturdepartementes an der Medienorientierung vom Mittwoch, 21.
November, ausführte, sind im Zusammenhang mit diesem Gesetz sind eine
ganze Reihe politischer Fragen zu klären. So geht es um das
Verhältnis von Staat und Privaten, beispielsweise um die Frage, ob
der Staat raumbezogene Daten selber erheben und allenfalls auch zu
marktgerechten Preisen veräussern darf. Zudem ist die Aufgabenteilung
zwischen Kanton und Gemeinden zu klären. Nach dem Entwurf soll das
Vermessungswesen neu als kantonale Aufgabe ausgestaltet werden, was
die Staatskasse jährlich um zusätzlich 2 Millionen Franken belasten
wird. Des Weiteren wird die Frage nach der Öffentlichkeit und dem
Schutz raumbezogener Daten geklärt. Dabei geht es um Fragen nach dem
Zugriff auf Daten und nach den Konditionen für den Zugriff. Für
verschiedene kantonale Dienststellen sind die Daten der
Geoinformation zu einem unentbehrlichen Arbeitsinstrument geworden.
An der Medienorientierung wurden Anwendungen aus dem Bereich der
Raumplanung und des Umweltschutzes gezeigt.
Schliesslich wird im Gesetzesentwurf auch die Frage nach der
Finanzierung geklärt. Dabei wird festgehalten, für welche
Aufwendungen des Staates Gebühren zu erheben sind und für welche
Leistungen auch Vergütungen, z.B. zu marktgerechten Preisen, verlangt
werden können.

Kontakt:

Thomas Hösli, dipl. Geograf
Abteilungsleiter Geoinformation
Tel. +41 41 228 6401

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