Kanton zahlt an Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose
Luzern (ots)
Neu beteiligt sich der Kanton finanziell an Projekten für Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose. Beschäftigungsprogramme für Bezüger und Bezügerinnen wirtschaftlicher Sozialhilfe wurden bis anhin ausschliesslich durch die Gemeinden finanziert.
Der Regierungsrat hat zustimmend Kenntnis genommen vom Bericht und dem Konzept einer Arbeitsgruppe über die Finanzierung von Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose. Danach sollen bestimmte Institutionen - gestützt auf das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds und auf das Sozialhilfegesetz - im Sinn einer Objekthilfe neu kantonale Beiträge an die Beschäftigungsprogramme für Bezügerinnen und Bezüger wirtschaftlicher Sozialhilfe erhalten. Das Konzept sieht vor, dass die Projektkosten für die jeweils halbjährlich bestellten Leistungen dem Grundsatz nach hälftig auf den Kanton (fördernde Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfsfonds) und die Gemeinden aufgeteilt werden. Eine Arbeitsgruppe begutachtet im Auftrag des Regierungsrates die Gesuche der Institutionen und stellt Anträge. Die Arbeitsgruppe wird ein Merkblatt zu Handen der Gemeinden erarbeiten.
Kontakt:
Ivo Lötscher
Vorsteher Kantonales Sozialamt Luzern
Tel. +41/41/228'57'79
E-Mail: Ivo.loetscher@lu.ch