Start zur Totalrevision des Gemeindegesetzes
Luzern (ots)
Im Rahmen der Gemeindereform 2000+ ist ein neues Teilprojekt gestartet worden: die Totalrevision des Gemeindegesetzes. Nur - wen interessiert dieses Geschäft ausser Juristinnen und Juristen? Ein Muss für alle Bürgerinnen und Bürger, sagt Justizdirektor Paul Huber, denn das Gemeindegesetz ist die Rahmenordnung für die Gemeindeautonomie.
"Kaum jemand nimmt wahr, dass hinter der Selbstverständlichkeit gut funktionierender Gemeinden immer auch ein rechtlicher Rahmen steht", sagt Justizdirektor Paul Huber: "Leider wird dies oft erst im Konfliktfall zur Kenntnis genommen, ist aber dann besonders wichtig". Gerade deshalb ist er überzeugt, dass das Gemeindegesetz jede Bürgerin und jeden Bürger interessieren muss.
Tatsächlich wird im Gemeindegesetz nichts weniger geregelt als die Rechte, Pflichten und Kompetenzen von Bürgerinnen/Bürgern und der Gemeindebehörde. Ein Gesetz, das an jeder Gemeindeversammlung oder Gemeinderatssitzung zur Anwendung kommt. Immer dann nämlich, wenn gefragt wird, ob der Gemeinderat zu diesem oder jenem berechtigt ist.
Gemeindereform braucht Anpassung von Gesetzen
Hohe Dringlichkeit zur Revision hat das Gemeindegesetz durch die Gemeindereform 2000+ erhalten. Paul Huber: "Der Kanton hat sich daran gemacht, seine Zukunft zu gestalten. Was in der Zwischenzeit im Rahmen des Reformprojektes entwickelt worden ist und in Zukunft umgesetzt werden soll, muss rechtlich definiert werden."
Huber nennt das Kapitel über "die Vereinigung von Bürger- und Einwohnerge-meinden" im geltenden Gesetz: "Es war die Basis für alle Zusammenlegungen von Bürger- und Einwohnergemeinden. Eine Vereinigung von zwei Einwohnergemeinden ist noch viel komplexer - und dafür braucht es entsprechende Bestimmungen." Dabei gilt es Fragen zu klären wie: Bürgerrecht, Wappen, Rechtsnachfolge für bestehende Vertäge und Schulden usw. Es gilt unzählige Details zu regeln, damit die Rechtssicherheit auch nach einer Fusion gewährleistet ist. Darunter fallen auch die Verpflichtungen des Kantons: Welche Leistungen will er erbringen, welche Zusicherungen machen?
Autonomie definieren
Seit bald fünf Jahren fordert der Regierungsrat die Stärkung der Autonomie der Gemeinden. Dies soll nun auch im Gemeindegesetz Niederschlag finden. Genauso gilt es, die angestrebten strukturellen Veränderungen im Gesetz zu regeln. Als Beispiel verweist der Justizdirektor auf die Zweckverbände: "Wir überlegen, diesen Teil des Gesetzes auszuweiten und mehr Demokratisierung und Bürgerbeteiligung zu erreichen. Wir denken auch daran Mehrzweckverbände zu fördern, um den Sitzungstourismus der Behördemitglieder zu reduzieren." Ein weiteres Thema ist die Zentrumsfunktion von Gemeinden - auch in ländlichen Gegenden. Im neuen Finanzausgleichsgesetz sind erste Kategorisierungen vorgenommen worden, im Gemeindegesetz werden generelle Regelungen bezüglich Zentrumsaufgaben und deren Finanzierung festgelegt werden müssen.
Kontrolle reduzieren
Im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden soll die direkte Kontrolle vermindert werden. Das geltende Recht steht geht bezüglich Ausgestaltung der Gemeindeautonomie von den schwächsten Gemeinden als Bezugsgrösse aus. Das heisst, dass der Kanton die Stadt bei der Kompetenzzuordnung und bei der Aufsicht grundsätzlich genau gleich behandeln muss wie eine kleine Gemeinde. Bei der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden soll von einem mittleren Leistungsniveau ausgegangen werden - ein gewisser Stand der Professionalisierung wird vorausgesetzt. "Das bedeutet doch, dass wir es in den Gemeinden mit guten, tüchtigen Leuten mit viel Sachverstand zu tun haben. Es ist nicht einzusehen, weshalb der Kanton deren Arbeit bis ins Detail kontrollieren soll." In Zukunft sollen primär die Instrumente überprüft werden, die eine gute Verwaltungsführung sicherstellen. Kontrolle soll nur noch dort bestehen, wo die Gleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürger im ganzen Kanton auf dem Spiel steht. Regierungsrat Huber: "Sicher ist, dass am Ende der Totalrevision die Zahl der kontrollierenden Eingriffe des Kantons deutlich tiefer liegen wird als heute."
Teamwork von Kanton und Gemeinden
Ein Gemeindegesetz kann nur in engster Zusammenarbeit mit den Direktbetroffenen, den Gemeinden, geschaffen werden. Wie sich der Regierungsrat diese Zusammenarbeit vorstellt, steht im Planungsbericht zur Gemeindereform an den Grossen Rat. Danach werden alle Folgegesetze der Gemeindereform - Aufgabenzuteilung, Finanzausgleich, Gemeindegesetz usw. - in paritätisch zusammengesetzten Projektorganen erarbeitet. Wie schon beim Finanzausgleich werden die Gemeindebehörden zu Hearings eingeladen. Dort und weiter in einem Vernehmlassungsverfahren können sie zu den Entwürfen der Arbeitsgruppen Stellung beziehen und ihre Anliegen einbringen. Huber: "Am Ende aber entscheidet das Parlament, denn es muss das Gesamtinteresse des Kantons im Blickfeld haben."
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NB. Es existiert ein Foto von Regierungsrat Paul Huber. Bezugsadresse
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