Anträge der grossrätlichen Kommission für die zweite Lesung des neuen Finanzausgleichsgesetzes
Luzern (ots)
Zusatzleistungen für Gemeinden mit hohem Ausländeranteil
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Peter Brunner (FDP, Rain) den Gesetzesentwurf zum neuen Finanzausgleich in zweiter Lesung behandelt. Sie stellt dem Grossen Rat für die März-Session (4. und 5. März 2002) Anträge für einige Detailanpassungen. Für Gemeinden mit einem hohen Anteil an ausländischer Bevölkerung sollen Zusatzleistungen vorgesehen werden. Die Kommission stimmt dem neuen Finanzausgleichsgesetz grossmehrheitlich zu.
In der Januar-Session 2002 hat der Grosse Rat das Finanzausgleichsgesetz in erster Lesung behandelt. Dabei wurden an die Kommission zwei Anträge zur weiteren Überprüfung zugewiesen, die eine Besserstellung von Gemeinden mit hohem Ausländeranteil verlangten.
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, diese Anliegen zu berücksichtigen. Für fremdsprachige Schüler sollen höhere kantonale Beiträge ausgerichtet werden. Dies entlastet Gemeinden mit einem hohen Anteil von Schülern fremder Muttersprache. Neben den Agglomerationsgemeinden Littau und Emmen profitieren auch Geuensee, Büron, Triengen, Reiden, Wauwil und einige weitere Gemeinden.
In einem neuen Antrag schlägt die Kommission zuhanden des Grossen Rates eine Finanzausgleichskürzung vor: Diese soll zur Anwendung kommen, wenn eine Gemeinde mit Mitteln aus dem Finanzausgleich ihren Steuerfuss mehr als 20 Prozent unter den mittleren Steuerfuss aller Gemeinden senken kann. In diesem Falle muss der Finanzausgleichsbeitrag gekürzt werden. Dieser neue Antrag berücksichtigt die Kritik, die in letzter Zeit von Gemeindevertretern geäussert wurde.
Gesetzestechnische Präzisierungen schlägt die Kommission in folgenden Punkten vor:
- Die Berechnung der Beiträge der finanzstärkeren Gemeinden an den horizontalen Finanzausgleich soll im Gesetz im Detail umschrieben werden. In der Fassung gemäss erster Lesung war dies noch dem Regierungsrat übertragen, was gewisse Kritik ausgelöst hat. Die Kommission hat mit ihrem Änderungsantrag dieser Kritik Rechnung getragen.
- Die Möglichkeiten, einer Gemeinde einen Sonderbeitrag auszurichten, sollen erweitert werden. Ein generelles Finanzausgleichssystem kann nicht die Besonderheiten aller Gemeinden voll berücksichtigen. Deshalb ist es unumgänglich, einzelnen Gemeinden in speziellen Situationen mit gezielten Hilfen beizustehen. Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung beschlossen, dafür einen Fonds mit 42 Mio. Franken zu errichten.
Die Kommission hat diese Änderungen mit einer Delegation des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) besprochen. Der VLG trägt die für die zweite Lesung beantragten Änderungen mit und unterstützt das neue Finanzausgleichsgesetz.
Falls der Grosse Rat dem Finanzausgleichsgesetz in der zweiten Lesung in der Märzsession zustimmt, findet die Volksabstimmung am 2. Juni statt.
Die Vorlage zur Totalrevision des Finanzausgleichs wurde in der zweiten Lesung der Kommission in der Schlussabstimmung mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen klar gutgeheissen.
Kontakt:
Peter Brunner
Kommissionspräsident
Herbrig, 6026 Rain
Tel. +41/41/458'16'01
Mitteilung an die Medienschaffenden
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Bundesfinanzausgleich verwendet.