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Anträge der grossrätlichen Kommission für die zweite Lesung des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Luzern (ots)

Zusatzleistungen für Gemeinden mit hohem Ausländeranteil
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat
unter dem Vorsitz von Peter Brunner (FDP, Rain) den Gesetzesentwurf
zum neuen Finanzausgleich in zweiter Lesung behandelt. Sie stellt dem
Grossen Rat für die März-Session (4. und 5. März 2002) Anträge für
einige Detailanpassungen. Für Gemeinden mit einem hohen Anteil an
ausländischer Bevölkerung sollen Zusatzleistungen vorgesehen werden.
Die Kommission stimmt dem neuen Finanzausgleichsgesetz
grossmehrheitlich zu.
In der Januar-Session 2002 hat der Grosse Rat das
Finanzausgleichsgesetz in erster Lesung behandelt. Dabei wurden an
die Kommission zwei Anträge zur weiteren Überprüfung zugewiesen, die
eine Besserstellung von Gemeinden mit hohem Ausländeranteil
verlangten.
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, diese Anliegen zu
berücksichtigen. Für fremdsprachige Schüler sollen höhere kantonale
Beiträge ausgerichtet werden. Dies entlastet Gemeinden mit einem
hohen Anteil von Schülern fremder Muttersprache. Neben den
Agglomerationsgemeinden Littau und Emmen profitieren auch Geuensee,
Büron, Triengen, Reiden, Wauwil und einige weitere Gemeinden.
In einem neuen Antrag schlägt die Kommission zuhanden des Grossen
Rates eine Finanzausgleichskürzung vor: Diese soll zur Anwendung
kommen, wenn eine Gemeinde mit Mitteln aus dem Finanzausgleich ihren
Steuerfuss mehr als 20 Prozent unter den mittleren Steuerfuss aller
Gemeinden senken kann. In diesem Falle muss der
Finanzausgleichsbeitrag gekürzt werden. Dieser neue Antrag
berücksichtigt die Kritik, die in letzter Zeit von Gemeindevertretern
geäussert wurde.
Gesetzestechnische Präzisierungen schlägt die Kommission in
folgenden Punkten vor:
  • Die Berechnung der Beiträge der finanzstärkeren Gemeinden an den horizontalen Finanzausgleich soll im Gesetz im Detail umschrieben werden. In der Fassung gemäss erster Lesung war dies noch dem Regierungsrat übertragen, was gewisse Kritik ausgelöst hat. Die Kommission hat mit ihrem Änderungsantrag dieser Kritik Rechnung getragen.
  • Die Möglichkeiten, einer Gemeinde einen Sonderbeitrag auszurichten, sollen erweitert werden. Ein generelles Finanzausgleichssystem kann nicht die Besonderheiten aller Gemeinden voll berücksichtigen. Deshalb ist es unumgänglich, einzelnen Gemeinden in speziellen Situationen mit gezielten Hilfen beizustehen. Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung beschlossen, dafür einen Fonds mit 42 Mio. Franken zu errichten.
Die Kommission hat diese Änderungen mit einer Delegation des
Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) besprochen. Der VLG trägt die für
die zweite Lesung beantragten Änderungen mit und unterstützt das neue
Finanzausgleichsgesetz.
Falls der Grosse Rat dem Finanzausgleichsgesetz in der zweiten
Lesung in der Märzsession zustimmt, findet die Volksabstimmung am 2.
Juni statt.
Die Vorlage zur Totalrevision des Finanzausgleichs wurde in der
zweiten Lesung der Kommission in der Schlussabstimmung mit 12
Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen klar gutgeheissen.

Kontakt:

Peter Brunner
Kommissionspräsident
Herbrig, 6026 Rain
Tel. +41/41/458'16'01

Mitteilung an die Medienschaffenden
Wir danken Ihnen, wenn Sie in Ihrer Berichterstattung die Abkürzung
NFA vermeiden. Grund: Der Begriff NFA wird ausschliesslich für den
Bundesfinanzausgleich verwendet.

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