Zuchthaus für die Raser von Gelfingen
Luzern (ots)
Das Luzerner Kriminalgericht hat die beiden Raser, die in Gelfingen (LU) im September 1999 den Tod zweier Jugendlicher verursacht haben, zu je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie werden für fünf Jahre des Landes verwiesen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von vier Jahren. Die verurteilten haben Verfahrenskosten sowie Parteientschädigungen in der Höhe von rund 26'000.- bzw. 21'000.- Franken zu bezahlen.
Das Kriminalgericht ist den Anträgen der Staatsanwaltschaft weitestgehend gefolgt.
Der Haupttäter wurde
- der mehrfach (eventual-) vorsätzlichen Tötung, - des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges, - der mehrfachen Überschreitung der gesetzlichen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts und ausserorts sowie der Nichtanpassung der Geschwindigkeit an die Strassen- und Verkehrsverhältnisse, - des mehrfachen ungenügenden Abstandhaltens beim Hintereinanderfahren sowie - des mehrfachen vorschriftswidrigen Überholens schuldig gesprochen.
Der Mittäter wurde
- der mehrfach (eventual-) vorsätzlichen Tötung, - der mehrfachen Überschreitung der gesetzlichen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts und ausserorts sowie der Nichtanpassung der Geschwindigkeit an die Strassen- und Verkehrsverhältnisse, - des ungenügenden Abstandhaltens beim Hintereinanderfahren, - des vorschriftswidrigen Überholens sowie - des pflichtwidrigen Verhaltens bei Verkehrsunfall schuldig gesprochen.
Kontakt:
Staatskanzlei Luzern
Tel. +41/41/228'60'00