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Grossratskommission stimmt Änderungen des Stimmrechtsgesetzes zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission des Grossen Rates
stimmt den Änderungen des Stimmrechtsgesetzes grossmehrheitlich zu.
Mit der Vorlage sollen Anpassungen an die eidgenössische und
kantonale Gesetzgebung und verschiedene Vereinfachungen realisiert
werden. Zudem sollen einzelne Aufgaben den Gemeinden übertragen
werden. Die SPK hat den entsprechenden Grossratsbeschluss an den
Sitzungen vom 11. und 18. März unter dem Vorsitz von Ruedi Amrein
(FDP, Malters) vorberaten.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach
die Verfahren so auszugestalten sind, dass das Vertrauen in die
korrekte Ermittlung der Ergebnisse erhalten bleibe. Dem Aspekt der
Praktikabilität seien deshalb Grenzen gesetzt. Begrüsst wird ferner
der Ansatz, dass lediglich technische Fragen angegangen und
grundsätzliche Änderungen im Rahmen der Revision der Staatsverfassung
diskutiert werden sollen.
Im Detail tritt die Kommission dafür ein, dass die
Rücksendekuverts der brieflichen Stimmabgaben nur unter der Aufsicht
der Stimmregisterführerin beziehungsweise des Stimmregisterführers
sowie in Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des Urnenbüros
geöffnet werden dürfen.
Die Kommission will ferner, dass sämtliche Gemeinden den Zeitpunkt
der Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen am Abstimmungstag
selber bestimmen können. Damit erhalten alle Gemeinden die
Möglichkeit, am Abstimmungstag bereits vor Urnenschluss mit dem
Auszählen zu beginnen. Ein vorzeitiges Auszählen der Stimmen am
Samstag vor dem Abstimmungstag bedarf dagegen weiterhin einer
Bewilligung des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartementes.
Mit einer flexibleren Terminierung des zweiten Wahlgangs soll
ermöglicht werden, dass zweite Wahlgänge mit einem eidgenössischen
Abstimmungstermin koordiniert werden können.
Die Vorlagen sind für die Aprilsession des Grossen Rates
traktandiert.

Kontakt:

Ruedi Amrein
Tel. +41/79/299'37'42

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