Grossratskommission lehnt Versiegelung von brieflich abgegebenen Stimmen ab
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen Rates schlägt für die zweite Beratung der Änderung des Stimmrechtsgesetzes nur mehr kleine Korrekturen vor. Mit der Vorlage sollen Anpassungen an die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung und verschiedene Vereinfachungen realisiert werden. Zudem sollen einzelne Aufgaben den Gemeinden übertragen werden. Die SPK hat die entsprechenden Gesetzesänderungen an der Sitzung vom 15. Mai unter dem Vorsitz von Ruedi Amrein (FDP, Malters) vorberaten.
Die Kommission präzisiert, dass Mitglieder des Urnenbüros, welche als Kandidaten an einer Wahl teilnehmen, generell nicht an der Ermittlung der Ergebnisse mitwirken sollen. Dies gelte auch für allfällig parallel stattfindende Sach- und Wahlgeschäfte, bei denen sie nicht beteiligt seien.
Weiter lehnt die Kommission es ab, die eingehenden Rückantwortcouverts in versiegelten Urnen aufzubewahren. Zu diesem Thema wurde vom Justiz, Gemeinde- und Kulturdepartement bei zwanzig Gemeinden eine Umfrage durchgeführt. Diese habe ergeben, dass die Gemeinden die eingehenden Rückantwortcouverts sicher aufbewahren würden. Weiter sei auch der mit einer Versiegelung verbundene administrative Aufwand nicht gerechtfertigt. Die Versiegelung müsste nämlich täglich geöffnet und wieder neu vorgenommen werden, damit die neu eingegangenen Rückantwortcouverts hinzugelegt werden könnten.
Im Zusammenhang mit der Vorberatung nahm die Kommission auch befriedigt zur Kenntnis, dass beim zuständigen Departement entgegen den Behauptungen anlässlich der ersten Beratung im Grossen Rat keine konkreten Hinweise auf Wahl- oder Abstimmungsbetrug eingegangen seien.
Die zweite Beratung der Vorlage erfolgt an der Maisession des Grossen Rates.
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Ruedi Amrein
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