Luzerner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt LIP wird um zwei Jahre verlängert
Luzern, (ots)
LIP, das Luzerner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, legte per Ende Mai dem Regierungsrat einen Zwischenbericht vor. In den anderthalb Jahren seit dem Start des Projektes wurde die Lage im Kanton Luzern analysiert und erste Massnahmen konnten umgesetzt werden. Vor allem in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Weiterbildung, aber auch in Bezug auf den Schutz, die Betreuung und die Information der betroffenen Frauen und Kinder besteht noch ein grosser Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, das ursprünglich auf zwei Jahre befristete Projekt LIP um zwei Jahre bis Ende 2004 zu verlängern.
Nach dem Start des LIP wurde vorerst der Runde Tisch konstituiert. Hier treffen sich neben der Projektleitung die Akteurinnen und Akteure von 12 Behörden und Institutionen, die sich im Alltag konkret mit gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder und/oder den Tätern beschäftigen, unter der Leitung der Sicherheitsdirektorin, Regierungsrätin Margrit Fischer-Willimann.
Die Situation im Kanton Luzern
Im Rahmen des Runden Tisches wurde eine Grobanalyse der Situation im Kanton Luzern erstellt. Dabei zeigte sich in verschiedenen Bereichen ein Handlungsbedarf. Vor allem musste festgestellt werden, dass nach wie vor die betroffenen Frauen und Kinder bei einer Gewalteskalation gezwungen sind, mit dem Täter in der Wohnung zu bleiben oder aus der vertrauten Umgebung zu flüchten. Zudem versuchen die Polizeibeamten und -beamtinnen in der Regel bei einer Intervention, die Parteien wieder zu versöhnen, und nehmen den Sachverhalt nur rudimentär auf.
Handlungsbedarf zeigt sich auch bei der Betreuung der betroffenen Frauen während oder nach einem Polizeieinsatz. Die betroffenen Frauen und Kinder sind zudem in der Regel nicht umfassend über ihre Rechte und die Hilfsangebote informiert; dies gilt insbesondere auch für Migrantinnen. Schliesslich erwies sich das Thema der häuslichen Gewalt immer noch als ein Tabuthema; die Gewalt in Ehe und Partnerschaft wird nach wie vor als Familienangelegenheit und Privatsache angesehen.
Erste Massnahmen umgesetzt
Der Runde Tisch hat den Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahme beschlossen und in die Wege geleitet. So wurden bereits im Herbst 2001 die sogenannten Nothilfekarten" herausgegeben. Die Nothilfekarte für die Opfer beinhaltet eine Auflistung aller Institutionen und Behörden, bei denen die betroffenen Frauen und Kinder Hilfe erhalten. Mit der Nothilfekarte für die Täter wird zudem auf das Angebot der Fachstelle gegen Männergewalt hingewiesen. Von den Nothilfekarten wurden insgesamt 20'000 Exemplare gedruckt. Die Nothilfekarten werden bei jedem Polizeieinsatz dem Opfer und dem Täter abgegeben sowie grossflächig aufgelegt und verteilt. So wurden unter anderem sämtliche Beratungsstellen, Arztpraxen und Amtsgerichte im Kanton Luzern damit bedient.
Die grosse Nachfrage nach den Nothilfekarten hat aufgezeigt, dass im Bereich der Information der betroffenen Frauen und Kinder eine Lücke bestand, und dass diesbezüglich weitere Schritte in die Wege geleitet werden müssen. Die Nothilfekarte für die Opfer wurde zwischenzeitlich in neun Sprachen übersetzt.
Aufklären und sensibilisieren
Im Bereich der häuslichen Gewalt ist aber noch viel Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Ein Schwergewicht wurden denn auch im ersten Jahr des Projektes auf die Öffentlichkeitsarbeit gelegt. Bei diversen Medienauftritten und an verschiedenen Informations- und Präventionsveranstaltungen konnte auf das Thema der häuslichen Gewalt aufmerksam und das Projekt bekannt gemacht werden. Eine wichtige Massnahme im Hinblick auf die Ziele des LIP stellt auch die Sensibilisierung und Ausbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten dar. In einem ersten Schritt wurde daher das gesamte kantonale und städtische Polizeikorps - in Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Luzern - über das LIP informiert und es wurden ihnen die besonderen Gewaltformen, der Gewaltzyklus und die Auswirkungen der häuslichen Gewalt aufgezeigt. Gleichzeitig wurden die Beamtinnen und Beamten auch in der neuen Interventionsstrategie der Polizei unterwiesen. Das Thema der häuslichen Gewalt fand auch Eingang in den Lehrplan der Zentralschweizerischen Polizeischule in Sempach. Die Polizeianwärterinnen und -anwärter werden entsprechend der neuen Interventionsstrategie ausgebildet und für das Thema sensibilisiert.
Detaillierte Tatbestandaufnahme
Die Polizei ist in der Regel als Erste vor Ort. Es ist daher wichtig, dass den zu Hilfe gerufenen Polizeikräfte wirkungsvolle Instrumente für die Gefahrenabwehr und Hilfeleistung zur Verfügung stehen, mit denen die Spirale der Gewalt gebrochen werden kann. Im Herbst 2001 wurde bei der Kantons- und Stadtpolizei die Interventionsstrategie bei häuslicher Gewalt einheitlich festgelegt. Die gerufenen Beamtinnen und Beamten versuchen nicht mehr nur den Streit zu schlichten, sondern nehmen den Tatbestand detailliert auf. Zudem soll der Aggressor - wenn immer möglich - aus der Wohnung entfernt und vorläufig festgenommen werden.
Gute Zwischenbilanz des LIP
Nach einem Jahr LIP konnte ein Teil der geplanten Massnahmen verwirklicht werden. Vor allem in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Weiterbildung, aber auch bezüglich des Schutzes, der Betreuung und der Information von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf. Mit der Intervention in der Krisensituation, der Betreuung der Opfer und der Verhinderung von weiterer Gewalt allein, kann der Gewalt gegen Frauen aber längerfristig nicht entgegengetreten und diese verhindert werden. Es gilt vielmehr, auch den Ursachen der häuslichen Gewalt nachzugehen und diese zu bekämpfen. Im Sinne der Prävention sind Veränderungsprozesse im Bereich der strukturellen Verhältnisse, dem gesellschaftlichen Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern, dem Rollenverständnis und dem Umgang zwischen den Geschlechtern anzustreben und einzuleiten.
Der Regierungsrat hat das LIP ursprünglich bis Ende 2002 befristet. Er war sich aber bewusst, dass - wie Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen - die Begleitung des angestrebten Kulturwandels hin zu einem verbesserten Opferschutz voraussichtlich mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Wichtige Massnahmen sind sehr zeitaufwändig und können innerhalb von zwei Jahren nicht abgeschlossen werden.
Die Weiterführung des Projektes LIP wird als sinnvoll und zweckmässig erachtet. Das LIP hat einen Veränderungsprozess in Gang gesetzt, der weiter geführt werden soll. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat daher beschlossen, das LIP um zwei Jahre bis Ende 2004 zu verlängern.
Kastenmeldung zu LIP Luzerner Interventionsprojekt:
Polizeiliche Festnahme bei häuslicher Gewalt
Durchschnittlich interveniert die Luzerner Polizei jeden Monat 15 mal wegen häuslicher Gewalt. Bis anhin war die Interventionsstrategie der Polizei bei häuslicher Gewalt auf Vermitteln und Deeskalation ausgerichtet. Der Täter verblieb in der Wohnung, und die betroffene Frau verzichtete in der Regel - unter dem Eindruck des Ereignisses und aus Angst - auf das Einreichen einer Strafanzeige. Somit blieb es beim Schlichtungsversuch der Polizei, welcher gleichsam als Ersatzhandlung zum Zweck der Deeskalation die noch einzige Reaktionsmöglichkeit seitens der Polizei darstellte. Diese bisherige Praxis der Polizei führte aber dazu, dass sich das Opfer nicht ernstgenommen und sich der Täter in seinem Verhalten bestätigt fühlte.
Bereits im Herbst 2001 bei Kantons- und Stadtpolizei eine neue einheitliche Interventionsstrategie eingeführt, die weg vom reinen Vermitteln zu einem klaren Ermitteln führt. Der Sachverhalt wird umfassend dokumentiert und die Sach- und Personalbeweise gesichert. Es wird zudem in jedem Fall ein Interventionsbericht erstellt. Damit konnte bereits ein erstes wichtiges Ziel des LIP gegen häusliche Gewalt erreicht werden: Sowohl das Opfer wie auch der Täter werden ernstgenommen.
Zum Schutz der betroffenen Frauen und Kinder geht der Kanton Luzern nun noch einen Schritt weiter: Der Täter soll - gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und unter Beizug des Amtsstatthalters bzw. der Amtsstatthalterin - in der Regel von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Innert 24 Stunden wird der Täter in der Folge dem Amtsstatthalter bzw. der Amtsstatthalterin zugeführt. Diese werden jeweils im Einzelfall prüfen, ob der Täter entlassen werden kann oder in Untersuchungshaft gesetzt wird.
Mit dieser Massnahme wird dem Täter klar aufgezeigt, dass sein Verhalten nicht toleriert und von den Behörden entsprechend geahndet wird. Damit wird der Täter in die Verantwortung genommen, was sowohl im Einzelfall wie auch generell präventive Wirkung hat. Durch die Entfernung des Täters hat die betroffene Frau zudem Zeit, einen Strafantrag zu stellen, eine Trennung zu organisieren oder bei einer Beratungsstelle Hilfe zu suchen.
Diese neue polizeiliche Interventionsstrategie wird in der Stadt Zürich bereits seit 1998 erfolgreich eingesetzt. Im Jahr 2001 nahm die Stadtpolizei Zürich 101 Täter in Gewahrsam, nur bei zweien von ihnen musste die Polizei danach nochmals intervenieren. Diese Erfahrungen in Zürich zeigen auf, dass es offenbar für die meisten Täter eine eindringliche Warnung ist, wenn sie mindestens eine Nacht in Polizeihaft verbringen müssen.
Kontakt:
Rita Gettkowski
Leiterin des LIP Luzerner Interventionsprojekt
gegen häusliche Gewalt
Tel. +41/41/228'59'29
Medienstelle der
Kantonspolizei Luzern
Tel. +41/41/248'80'11