Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung
Luzern (ots)
Seit dem 1. Februar 2003 können Institutionen beim Bund ein Gesuch um Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung einreichen. Das entsprechende Bundesgesetz und dessen Verordnung sind in Kraft getreten.
Ziel der Anstossfinanzierung ist die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung beinhaltet ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm. Es soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können."
Unterstützt werden Betreuungsangebote, die neu geschaffen werden. Einrichtungen, die bereits vor Inkrafttretung des Gesetzes bestehen, erhalten nur dann Finanzhilfen, wenn sie ihr Angebot wesentlich erhöhen (die bereits bestehenden Plätze werden nicht subventioniert). Die Mindestvoraussetzungen sowie Höhe und Dauer der Finanzhilfen für die verschiedenen Angebotstypen sind in der Verordnung geregelt, die auch das Verfahren festlegt.
Die vollständig ausgefüllten Gesuchsformulare sind direkt beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), Zentralstelle für Familienfragen / Finanzhilfen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, einzureichen. Das BSV lädt dann den Standortkanton zur Stellungnahme ein. Der Kanton Luzern wird insbesondere überprüfen, - ob sich die Institution bereit erklärt hat, die vom Sozialvorsteher-Verband des Kantons Luzern (SVL) am 29.01.2003 verabschiedeten Qualitätsstandards einzuhalten; - ob die Standortgemeinde das Gesuch unterstützt; - ob die im Gesuch gemachten Angaben korrekt sind.
Die relevanten Links (z.B. Gesuchsformulare BSV) und Dokumente (z.B. Qualitätsstandards SVL) sind auf der Homepage des Kantonalen Sozialamtes unter der Rubrik "Familie/Kinderbe-treuung" zu finden (www.lu.ch/sozialamt).
Am 3. April 2003 findet zudem in Luzern eine Informationsveranstaltung der Zentralschweizer Sozialämter und der Fachstelle für Kinderbetreuung zum Thema "Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung" statt.
Kontakt:
Lic.iur. Ursula Vincent-Birrer
Kantonales Sozialamt
Luzern
Tel. +41/41/228'58'49 oder
Tel. +41/41/377'07'75
E-Mail: ursula.vincent@lu.ch)