Grossratskommission stimmt der Magistratenpensionsordnung zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen Rates stimmt der Anpassung der Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) zu. Sie genehmigt weiter die Vereinigung der Einwohnergemeinden von Beromünster und Schwarzenbach sowie weitere Änderungen der Gesetzgebung.
Die SPK hat die Vorlagen an der Sitzung vom 10. März 2003 unter dem Vorsitz von Ruedi Amrein (FDP, Malters) vorberaten. Die Kommission begrüsst einhellig, dass neu auch für Magistratspersonen die Risiken von Alter, Invalidität und Tod über eine zeitgemässe Vorsorgeregelung abgedeckt und die Magistratspersonen der Luzerner Pensionskasse angeschlossen werden. Die vorgesehenen Sonderleistungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen einer unverschuldeten Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung seien ebenso zweckmässig wie die Absicherung eines vorzeitigen Altersrücktrittes für die Mitglieder des Regierungsrates, befindet die SPK. Angemessen sei schliesslich auch das vorgesehene Übergangsrecht. Die mit der Umstellung vom Umlageverfahren zur Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren verbundenen kurzfristigen Mehrkosten können mittel- und langfristig über die mit der Revision verbundenen Leistungsreduktionen mehr als kompensiert werden.
Einstimmig wird in der Kommission die Vereinigung der Einwohnergemeinden Beromünster und Schwarzenbach in erster Beratung gutgeheissen. Die finanzielle Unterstützung durch den Kanton wird als gerechtfertigt beurteilt. Mit der Vereinigung werde ein weiterer Schritt zur Umsetzung von Luzern 99 realisiert. Die Kommission stellt anerkennend fest, dass alle Beteiligten dabei umsichtig und sehr professionell vorgegangen sind.
Zustimmung in erster Beratung findet bei der SPK auch das Gesetz über die Amtsdauer von Behörden und weiteren Organen bei der Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden. Die Anliegen aus dem Vernehmlassungsverfahren sind weitgehend übernommen worden. Es wird eine flexible Ordnung geschaffen, welche den besonderen Bedürfnissen Rechnung trägt.
Mehrheitlich teilt die Kommission schliesslich die Auffassung des Regierungsrates, dass die Frist zur Behandlung der Volksinitiativen "Für einheitliche Einbürgerungsverfahren" und "Für überprüfbare Einbürgerungen" verlängert werden soll. Es sei sinnvoll zuzuwarten, bis die Grundzüge der bundesrechtlichen Revisionen klar ersichtlich sind. Eine Kommissionsminderheit vertritt allerdings die Auffassung, dass die Anpassungen auf kantonaler Ebene unabhängig von den Bemühungen auf Bundesebene vorgenommen werden könnten und nicht weiter zugewartet werden sollte.
Die hier vorberatenen Vorlagen werden an der Märzsession des Grossen Rates behandelt.
Kontakt:
Ruedi Amrein
Tel. +41/79/299'37'42