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Grossrätliche Kommission nimmt differenziert Stellung zur Petition Freiwilligenarbeit

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale
Sicherheit GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, Schwarzenberg, FDP)
nimmt zustimmend Kenntnis von drei Punkten der Petition der
Kontaktstelle für Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Benevol,
Luzern. Diese hat die bessere immaterielle und zusätzlich neu
materielle Anerkennung der Freiwilligenarbeit zum Ziel. Zu zwei
weiteren Punkten der Petition nimmt die GASK materiell keine
Stellung.
Die GASK behandelte die Petition an ihrer letzten Sitzung. Von
drei der fünf Punkte nimmt die Kommission mit deutlichem Mehr
zustimmend Kenntnis, nämlich, dass sich erstens der Kanton Luzern für
die Anerkennung der Freiwilligenarbeit vermehrt einsetze und hier vor
allem seinen Einfluss auf die Wirtschaft geltend mache, dass der
Kanton Luzern zweitens den Sozialzeitausweis anerkenne und sich für
dessen Verbreitung einsetze und schliesslich drittens, dass der
Kanton Luzern bei Personalentscheiden die in freiwilliger Arbeit
erworbenen Qualifikationen berücksichtige und dafür sorge, dass die
Freiwilligenarbeit vermehrt thematisiert werde. Ebenso deutlich
lehnte es die Kommission aber ab, dem Regierungsrat zu empfehlen,
diese Forderungen mit zusätzlichen Massnahmen aktiv umzusetzen.
Zu den beiden andern Punkten der Petition, nämlich zur Gewährung
eines Steuerabzugs ab nächster Steuerperiode für freiwillig
geleistete Arbeit und zur Einreichung einer Standesinitiative für
AHV-Gutschriften aufgrund freiwillig geleisteter Arbeit, nimmt die
GASK einstimmig bei einer Enthaltung nicht Stellung. Sie empfiehlt,
die beiden Punkte zusammen mit zwei parlamentarischen Vorstössen zum
Thema Freiwilligenarbeit zu behandeln.
Grundsätzlich hält die GASK die Förderung der Freiwilligenarbeit
insgesamt für sinnvoll, weil damit dem Staat Aufgaben und Ausgaben
abgenommen würden. Freiwilligenarbeit sei deshalb vermehrt zu
anerkennen. Hingegen gehöre es wesensmässig zur Freiwilligenarbeit,
dass sie unentgeltlich geleistet werde. Dies müsste bei einer
allfälligen finanziellen Abgeltung entsprechend berücksichtigt
werden.
Die Behandlung der Petition ist für die Oktober-Session
traktandiert.

Kontakt:

Urs Thumm
Vizepräsident GASK
Tel. +41/41/445'39'34

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