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Vernehmlassung zum neuen Berufsbildungsgesetz

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern erhält ein neues Gesetz über die
Berufs- und Weiterbildung: der Regierungsrat hat den entsprechenden
Entwurf gutgeheissen und ihn zu Beginn dieser Woche in eine breite
Vernehmlassung geschickt.
Das neue Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung wird auf
kantonaler Ebene die Neuerungen des am 1. Januar 2004 in Kraft
getretenen schweizerischen Berufsbildungsgesetzes abbilden. Das neue
Bundesgesetz trägt dem markanten Wandel in der Berufs- und
Arbeitswelt und den damit verbundenen Bedürfnissen Rechnung. In den
letzten Jahren sind zahlreiche neue Berufe entstanden und die
dynamische Entwicklung der neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien und andere Wachstumsbereiche verlangen von
der Berufsbildung eine rasche Anpassung an neue Anforderungen.
Bis Ende 2002 waren die gewerblichen und (teilweise)
kaufmännischen Berufsschulen in kommunaler Trägerschaft. Die
Finanzierung erfolgte gemäss einem komplexen Konzept durch Bund,
Kanton, Gemeinden und Lehrbetriebe. Seit dem 1. Januar 2003 sind
diese Berufsschulen kantonalisiert (ausser: kaufmännisches
Bildungszentrum Luzern). Bereits zwei Jahre vorher wurden die
berufsbildenden Schulen der Landwirtschaft und des Gesundheits- und
Sozialbereichs in die Zuständigkeit des Bildungs- und
Kulturdepartement überführt.
Gemeinsames Werk der Berufsbildungspartner
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf wurde von einer Arbeitsgruppe,
zusammengesetzt aus Vertretungen aller Berufsbildungspartner
(Betriebe, Berufsverbände, Berufsfachschulen) erarbeitet. Er
übernimmt die Neuerungen der schweizerischen
Berufsbildungsgesetzgebung und enthält ausserdem folgende neue
Elemente:
  • Betonung der Berufsbildung als Verbundaufgabe zwischen Betrieben, Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbände) und (kantonalen) Berufsfachschulen;
  • Kantonalisierung des 10. Schuljahres und damit Übertragung der Verantwortung für alle Brückenangebote an die Berufsbildung; - Integration der neuen Fachmittelschulen (ehem. Diplommittelschulen) in das Berufsbildungswesen (3-jährige schulische Ausbildung und anschliessendes 1-jähriges Praktikum);
  • Klare Definition der staatlichen Rolle im Bereich der Höheren Berufsbildung und der Weiterbildung;
  • Neue Finanzierungsform: Der Kanton gibt analog zur neuen Regelung im schweizerischen Berufsbildungsgesetz (leistungsorientiert und nicht mehr aufwandorientiert) seine Beiträge an Dritte (private Berufsfachschulen, überbetriebliche Kurszentren) in Form von Pauschalen weiter.
Durch die Übernahme bisher teils kommunaler Aufgaben
(Brückenangebote, Fachmittelschule) werden dem Kanton Luzern
Mehrkosten von jährlich rund 12 Millionen Franken entstehen. Dieser
Beitrag soll durch die Gemeinden anderweitig kompensiert werden - die
Modalitäten sind im Rahmen der Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden zu
klären.
Erziehungsgesetz nun vollständig
Im Rahmen der Totalrevision des Erziehungsgesetzes sind in den
letzten Jahren bis auf das Berufs- und Weiterbildungsgesetz alle
Bereichsgesetze neu geregelt worden. Das Gesetz über die Berufs- und
Weiterbildung übernimmt für eine bessere Lesbarkeit und
Vergleichbarkeit weitgehend die damals gewählte Struktur.
Kästchen:
Berufslehre
Im Kanton Luzern rekrutieren rund 4400 Lehrbetriebe (davon mehr
als 85% KMU) den beruflichen Nachwuchs. Pro Jahr werden etwa 3400
neue Lehrverträge ausgestellt. Ingesamt befinden sich stets knapp
10'000 Lehrlinge im Kanton Luzern in einer Berufsausbildung. In den
letzten zehn Jahren hat die Zahl der pro Jahr neu abgeschlossenen
Lehr- und Anlehrverträge von 3134 (1992) auf 3629 (2003) zugenommen.
Seit der Einführung der Berufsmatura vor zehn Jahren ist die
Berufslehre für schulisch gut begabte Jugendliche ein Einstieg zu
einem Studium an einer Fachhochschule oder neuerdings (mit
Ergänzungsprüfung) auch an einer Universität.

Kontakt:

Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern
erreichbar heute Mittwoch, 28. Januar 2004
von 14 bis 16 Uhr
Tel. +41/41/228'52'03

Josef Widmer
Vorsteher Gruppe Berufs-
und Erwachsenenbildung
im Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
erreichbar heute Mittwoch, 28. Januar 2004
von 11.15 und 12.30 h und zwischen 17.00 und 18.00 h
Mobile +41/79/681'44'05

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