Grossratskommission stimmt neuem Gemeindegesetz mit einigen Änderungen zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines neuen Gemeindegesetzes in erster Beratung mehrheitlich zu, schlägt aber verschiedene Änderungen vor. Mit der Gesetzesvorlage wird die Gemeinderefom 2000+ umgesetzt und ein Führungs- und Steuerungsmodell entwickelt, mit dem die Dezentralisierung in der Staatsorganisation verstärkt wird. Das neue Gemeindegesetz regelt die Grundzüge der Organisation, der Zusammenarbeit und des Finanzhaushalts der Gemeinden sowie die kantonale Aufsicht über die Gemeinden. Die SPK hat die Vorlage an mehreren Sitzungen unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern) vorberaten.
Die Kommission ist überzeugt, dass der regierungsrätliche Ansatz richtig ist, ein Rahmengesetz zu erlassen, welches den Gemeinden ein hohes Mass an Autonomie bei ihrer Organisation zubilligt. Dementsprechend müssen neu alle Gemeinden eine Gemeindeordnung erlassen. Der dazu nötige Prozess wird als Chance gewertet, sich mit der eigenen Organisation und den gemeindeinternen Abläufen sowie Zuständigkeiten zu befassen und massgeschneiderte Lösungen zu suchen. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gemeinden heute unterschiedliche Organisationsbedürfnisse aufweisen, welche nicht einheitlich über den ganzen Kanton geregelt werden können.
Damit die neue Philosophie möglichst rasch und konsequent umgesetzt wird, hat die SPK eine dringende Kommissionsmotion eingereicht, welche die Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeitsnormen in allen Spezialgesetzen verlangt. Wo es nicht besondere Gründe rechtfertigen, ist die Organisationsautonomie auch bei der Delegationsbefugnis der Gemeinden rasch zu verwirklichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden ihre Autonomie bei der Ausarbeitung der Gemeindeordnungen in Kenntnis ihrer vollen Befugnisse beschliessen können.
Aus ähnlichen Überlegungen ist die Kommission mit Mehrheitsbeschluss der Auffassung, dass auch der Bereich der Schulpflege dispositiv ausgestaltet werden muss. Damit wird es den Gemeinden ermöglicht, mit Wirkung auf die Amtsperiode 2007-2011 den Behördenstatus der Schulpflege zu überprüfen. Es werden daher neu die notwendigen Änderungen beim Volksschulbildungsgesetz vorgeschlagen.
Planung, Steuerung und das Controlling werden künftig zentral sein. Um ein politisches Controlling sicher zu stellen, können - in Abweichung zur regierungsrätlichen Vorlage - einzelne Aufgaben zusätzlich der Rechnungskommission übertragen werden. Damit wird zwar die klare regierungsrätliche Trennung zwischen eigentlicher Revisionstätigkeit und politischer Würdigung durchbrochen, letztere aber auch für den Fall garantiert, dass eine Gemeinde auf die Einführung einer Controlling-Kommission verzichten will.
Die SPK erachtet es als zweckmässig, dass die Finanzvorschriften ins neue Gemeindegesetz integriert werden und sieht die Notwendigkeit der Einführung der Kostenrechung. Es ist auch am Grundsatz festzuhalten, dass die Einführung der WOV zwar freiwillig ist, jedoch bei ganzer oder teilweiser Anwendung nach den kantonalen Standards zu erfolgen hat. Bei den Ausführungsvorschriften ist darauf zu achten, dass sich die damit verbundenen Mehraufwendungen im Rahmen halten.
Die Vorlage wird an der Märzsession des Grossen Rates in 1. Beratung behandelt.
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