Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik befürwortet Integrationsvorlagen
Luzern (ots)
Die Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Luzern nimmt zur Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung der zweiten und dritten Generation vom 26. September 2004 wie folgt Stellung:
Am 26. September 2004 stimmen Volk und Stände über zwei Verfassungsartikel ab, die ausländischen Jugendlichen der zweiten Generation die erleichterte Einbürgerung ermöglichen und für Kinder der dritten Generation den Bürgerrechtserwerb bei der Geburt vorsehen. Die Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Luzern empfiehlt die Annahme der beiden Vorlagen. Die erleichterte Einbürgerung betrifft junge Menschen, die bereits in der Schweiz geboren sind oder zumindest einen grossen Teil ihrer Schulzeit hier absolviert haben. Diese Jugendlichen sind hier heimisch und sprechen Dialekt. Ausländer sind sie nur auf dem Papier. Zudem sind unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft auf ihr Potential angewiesen.
Angehörige der zweiten Generation werden aber auch bei Annahme der Vorlage nicht voraussetzungslos und automatisch eingebürgert werden: Um erleichtert eingebürgert zu werden, müssen junge Ausländerinnen und Ausländer hier geboren oder zumindest aufgewachsen sein, die Rechtsordnung beachten, eine Landessprache sprechen und integriert sein. Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird das Einbürgerungsverfahren nicht weniger streng, es wird aber kürzer und verlässlicher.
Angehörige der dritten Generation sind Kinder, deren Grosseltern schon in die Schweiz kamen. Sie sollen bei der Geburt das Schweizer Bürgerrecht erhalten.
Im Falle einer Annahme der Vorlage würden in der Schweiz pro Jahr rund 12'000 Personen zusätzlich eingebürgert. Bereits heute kennen 14 Kantone erleichterte Einbürgerungsverfahren für junge Ausländerinnen und Ausländer. Diese Praxis hat sich bewährt. Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes ermöglicht einheitliche Bedingungen für die erleichterte Einbürgerung im ganzen Land.
Bei dieser Abstimmung geht es nicht um die Steuerung der Zuwanderung, dies ist Aufgabe der Ausländer- und Asylgesetzgebung. Es geht vielmehr um die rechtliche Stellung von Menschen, die seit langer Zeit in unserem Land leben und die - unabhängig vom Ausgang der Abstimmung - weiterhin in der Schweiz, ihrem faktischen Heimatland, bleiben werden. Diesen Personen sollen die mit der Schweizer Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten übertragen werden. Die erleichterte Einbürgerung dieser jungen Menschen stärkt die Demokratie, weil sie als Mitbetroffene mitbestimmen können. Nach dem Integrationsleitbild des Kantons Luzern ist die Einbürgerung vor allem der jungen Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation eine wichtige Integrationsmassnahme. Wir empfehlen deshalb für die Einbürgerungsvorlagen vom 26. September zwei Mal Ja.
Prof. Dr. Martina Caroni, Präsidentin der Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik
Kontakt:
Dr. Hansjörg Vogel
Sekretär
Tel. +41/41/228'61'77
(Erreichbar: Freitag, 3. Sept. 04, ganzer Tag)