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Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik befürwortet Integrationsvorlagen

Luzern (ots)

Die Kommission für Ausländer- und
Integrationspolitik des Kantons Luzern nimmt zur Abstimmung über die
erleichterte Einbürgerung der zweiten und dritten Generation vom 26.
September 2004 wie folgt Stellung:
Am 26. September 2004 stimmen Volk und Stände über zwei
Verfassungsartikel ab, die ausländischen Jugendlichen der zweiten
Generation die erleichterte Einbürgerung ermöglichen und für Kinder
der dritten Generation den Bürgerrechtserwerb bei der Geburt
vorsehen. Die Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik des
Kantons Luzern empfiehlt die Annahme der beiden Vorlagen. Die
erleichterte Einbürgerung betrifft junge Menschen, die bereits in der
Schweiz geboren sind oder zumindest einen grossen Teil ihrer
Schulzeit hier absolviert haben. Diese Jugendlichen sind hier
heimisch und sprechen Dialekt. Ausländer sind sie nur auf dem Papier.
Zudem sind unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft auf ihr
Potential angewiesen.
Angehörige der zweiten Generation werden aber auch bei Annahme der
Vorlage nicht voraussetzungslos und automatisch eingebürgert werden:
Um erleichtert eingebürgert zu werden, müssen junge Ausländerinnen
und Ausländer hier geboren oder zumindest aufgewachsen sein, die
Rechtsordnung beachten, eine Landessprache sprechen und integriert
sein. Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird das
Einbürgerungsverfahren nicht weniger streng, es wird aber kürzer und
verlässlicher.
Angehörige der dritten Generation sind Kinder, deren Grosseltern
schon in die Schweiz kamen. Sie sollen bei der Geburt das Schweizer
Bürgerrecht erhalten.
Im Falle einer Annahme der Vorlage würden in der Schweiz pro Jahr
rund 12'000 Personen zusätzlich eingebürgert. Bereits heute kennen 14
Kantone erleichterte Einbürgerungsverfahren für junge Ausländerinnen
und Ausländer. Diese Praxis hat sich bewährt. Die Revision des
Bürgerrechtsgesetzes ermöglicht einheitliche Bedingungen für die
erleichterte Einbürgerung im ganzen Land.
Bei dieser Abstimmung geht es nicht um die Steuerung der
Zuwanderung, dies ist Aufgabe der Ausländer- und Asylgesetzgebung. Es
geht vielmehr um die rechtliche Stellung von Menschen, die seit
langer Zeit in unserem Land leben und die - unabhängig vom Ausgang
der Abstimmung - weiterhin in der Schweiz, ihrem faktischen
Heimatland, bleiben werden. Diesen Personen sollen die mit der
Schweizer Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten
übertragen werden. Die erleichterte Einbürgerung dieser jungen
Menschen stärkt die Demokratie, weil sie als Mitbetroffene
mitbestimmen können. Nach dem Integrationsleitbild des Kantons Luzern
ist die Einbürgerung vor allem der jungen Ausländerinnen und
Ausländer der zweiten und dritten Generation eine wichtige
Integrationsmassnahme. Wir empfehlen deshalb für die
Einbürgerungsvorlagen vom 26. September zwei Mal Ja.
Prof. Dr. Martina Caroni, 
   Präsidentin der Kommission für Ausländer- und Integrationspolitik

Kontakt:

Dr. Hansjörg Vogel
Sekretär
Tel. +41/41/228'61'77
(Erreichbar: Freitag, 3. Sept. 04, ganzer Tag)

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