50 Stunden-Woche für Assistenzärzte
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes eine neue Assistenzärzteverordnung erlassen und eine Änderung der Spitalfachärzteverordnung beschlossen.
Die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und -ärzte mussten geändert werden, weil sie aufgrund von Bundesrecht ab dem 1. Januar 2005 dem Arbeitsgesetz unterstellt sind. Demnach gilt unter anderem, dass der Pikettdienst im Spital als Arbeitszeit anzurechnen ist und nur noch maximal 50 Arbeits-Stunden pro Woche zulässig sind. Bisher galt in den Luzerner Spitälern eine Sollarbeitzeit von 45 bis 55 Stunden. Zudem werden die Assistenzärztinnnen und -ärzte mit der Revision in das Lohnsystem des Staatspersonals integriert. Die Anpassungen verursachen dem Kanton Luzern zusätzliche Kosten von jährlich rund 3,5 Millionen Franken, insbesondere weil durch die Neuregelung der Arbeitszeit zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen.
Gleichzeitig wurde auch die Spitalfachärzteverordnung geändert. Spitalfachärzte und -ärztinnen sollen künftig auch mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag angestellt werden können. Dies erlaubt flexiblere Lösungen. Die Regierung erhofft sich davon, dass das Anstellungsverhältnis als Spitalfacharzt noch attraktiver wird.
Die Neuregelungen wurden zusammen mit dem Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) ausgearbeitet. In allen wesentlichen Punkten konnte ein Konsens erzielt werden.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel: +41/41/228'60'81
Hanspeter Vogler
wissenschaftlicher Mitarbeiter Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel: +41/41/228'60'94