Medieninformation in Gerichtssachen: Reglement über die Information durch die Zivil- und Strafgerichte vom 26. November 2004 und Leitfaden für den Umgang mit den Medien
Luzern (ots)
Das Obergericht orientierte Sie am 23. April 2003 darüber, dass es seine Informationsrichtlinie vom 2. Dezember 1974 überarbeite. Es lud die interessierten Medienschaffenden am 12. Mai 2003 zu einem Meinungsaustausch ein, um von den Direktbetroffenen persönlich zu erfahren, welche Bedürfnisse und Wünsche sie in Bezug auf die Information durch die Gerichte haben.
Die Teilnahme war erfreulich gross und die geäusserten Anliegen wurden soweit als möglich im nun verabschiedeten Reglement über die Information durch die Zivil- und Strafgerichte vom 26. November 2004 berücksichtigt. Das Reglement gewährt den Medienschaffenden im Titel "IV. Information der Medien" besondere Dienstleistungen. Wegen den notwendigen Umsetzungsarbeiten wird das Reglement erst auf den 1. Februar 2005 in Kraft gesetzt. Es wird in der Systematischen Rechtssammlung (SRL Nr. 262a) veröffentlicht.
Parallel dazu hat das Obergericht einen Leitfaden für den Umgang mit den Medien erarbeitet. Er hat nur internen Charakter, aus ihm lassen sich keine Ansprüche der Medienschaffenden ableiten. Sie finden ihn ab März 2005 im Internet auf der Homepage des Kantons Luzern (www.lu.ch) unter Gerichte/Weiterbildung+Publikationen.
Wie bisher stellen wir nur jenen Redaktionen und Medienschaffenden Verhandlungsanzeigen und Entscheide regelmässig zu, die bei der Gerichtskanzlei frankierte und adressierte Kuverts hinterlegen. Wir wollen damit sicherstellen, dass unsere Dienstleistungen nur jene in Anspruch nehmen, die auch tatsächlich eine Berichterstattung über die Rechtsprechung der Luzerner Gerichte betreiben wollen.
Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit und wünschen Ihnen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.
Kontakt:
Dr. S. Wey
Obergerichtspräsident
Lic.iur. M. Meier
Kanzleichef
Obergericht des Kantons Luzern
Hirschengraben 16
6002 Luzern
Tel. +41/41/228'62'61/62