Grossratskommission stimmt der Einführung des Modells "Leistungsorientierte Gerichte", einer Verbesserung der grossrätlichen Mitwirkung bei Konkordaten sowie zwei Gemeindefusionen zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen Rates des Kantons Luzern stimmt den Änderungen der Gerichtsorganisationsgesetze und weiterer Erlasse zur Einführung des Modells "Leistungsorientierte Gerichte" (LOG) im Kanton Luzern sowie Änderungen der Geschäftsordnungen für das Obergericht und das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (B 79) zu. Gleichzeitig stimmte sie einer Änderung des Gesetzes über die Organisation und Geschäftsführung des Grossen Rates (Grossratsgesetz/Verbesserung der Mitwirkung bei Konkordaten) (B 69) sowie den Gesetzen über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Buchs, Dagmersellen und Uffikon (B 81) und über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil (B 82) in erster Beratung einstimmig zu. Die SPK hat die Vorlagen an der Sitzung vom 23. Februar 2005 unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern) vorberaten.
Die Kommission erachtet es als Bestätigung der grossrätlichen WOV-Überlegungen, dass das Modell nun auch bei den Gerichten mit Botschaft B 79 eingeführt wird. Sie teilt dabei die Auffassung der Gerichte und der Regierung, dass die Umsetzung insbesondere den Grundsätzen der Gewaltentrennung und der richterlichen Unabhängigkeit Rechnung tragen muss. Insofern ist es richtig, dass mit "Leistungsorientierte Gerichte" (LOG) ein eigener Begriff geschaffen wird. Die Vorlage erlaubt eine effiziente und führungsmässig optimierte Organisation der Gerichte. Mit den vorgesehenen Instrumenten können die Gerichte zudem mit einer gewissen Flexibilität auf Entwicklungen bei der Arbeitslast reagieren und sich auf künftige verfassungsmässigen Anderungen vorbereiten. Das direkte Antragsrecht der Gerichte an den Grossen Rat im Zusammenhang mit dem Voranschlag hält die Kommission für sachgerecht. Von den Experten wurde der Kommission glaubhaft dargelegt, dass die Einführung und Durchführung aufgrund des pragmatischen Vorgehens ohne Mehraufwand möglich ist. Die wesentlichen Kosten seien bei der Vorbereitung des Geschäftes angefallen.
Konkordate haben bereits heute eine grosse Bedeutung für den Kanton Luzern. Die Kommission ist überzeugt, dass interkantonale Zusammenarbeit künftig noch vermehrt ein Thema sein wird. Deshalb begrüsst die SPK einstimmig die Änderung des Grossratsgesetzes mit Botschaft B 69, womit dem Parlament eine verbesserte Mitsprache bei der Vorbereitung der Konkordate ermöglicht wird. Die Revision stellt sicher, dass die zuständigen Fachkommissionen bereits im Hinblick auf die interkantonalen Verhandlungen informiert werden und die Möglichkeit erhalten, Empfehlungen abzugeben. Die Vorlage behebt die im Planungsbericht über die interkantonale Zusammenarbeit aufgezeigten Defizite bei der Mitwirkung des Parlamentes.
Die Vereinigungen der Einwohnergemeinden Buchs, Dagmersellen und Uffikon sowie der Einwohnergemeinden Ettiswil und Kottwil entsprechen einem Projektziel der Gemeindereform 2000+, mit der eine Strukturreform der Gemeinden angestrebt wird. Es handelt sich dabei bereits um die sechste und siebte Gemeindefusion in diesem Zusammenhang. Die damit verbundenen Abklärungen und Vorarbeiten wurden von den Beteiligten umsichtig und vollständig erledigt. Die betroffene Bevölkerung hat den Vereinigungen ebenfalls grossmehrheitlich zugestimmt. Die Staatspolitische Kommission würdigt die gründliche und seriöse Planung und Durchführung der Fusionen und stimmt den Gesetzesvorlagen B 81 und B 82 einstimmig zu.
Die Vorlagen werden an der Märzsession des Grossen Rates in 1. Beratung behandelt.
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Präsident Staatspolitische Kommission
Walter Häcki
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