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Neue Verfassung für Luzern: Positive Reaktionen auf Verfassungsentwurf

Luzern (ots)

Der Entwurf für eine neue Luzerner
Kantonsverfassung ist in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden.
Über 1000 Privatpersonen und über 200 Organisationen haben sich zum
Verfassungsentwurf geäussert. Der Entwurf wird als verständlich
formuliert und gut gegliedert beurteilt. Die Meinungen zu konkreten
Vorschlägen fallen jedoch zum Teil wie schon in der
Verfassungskommission kontrovers aus.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen, dass der Entwurf der
Verfassungskommission eine gute Grundlage ist für die weiteren
politischen Beratungen. Die Mehrheit der teilnehmenden Privatpersonen
und Organisationen kann dem Entwurf "im Grossen und Ganzen"
zustimmen. Kaum ein Vernehmlassungsteilnehmer will auf dem Weg zu
einer totalrevidierten Verfassung umkehren.
Einzelne Themen stark in Diskussion
Umstritten sind Themen, die schon in der Verfassungskommission mit
Engagement diskutiert wurden oder während der Vernehmlassungsfrist
Aktualität erlangt haben. Dazu gehören die Einbürgerungsfrage und die
Frage der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften.
Von einer grossen Mehrheit an Teilnehmern gewünscht wird eine neue
Luzerner Verfassung mit einer Präambel, die auf Gott und die
Verantwortung des Menschen Bezug nimmt.
In die neue Verfassung aufnehmen möchte eine Mehrzahl der
Vernehmlassungsteilnehmer einen Grundsatz zur dezentralen Erfüllung
von Staatsaufgaben. Einverstanden ist eine Mehrzahl der Teilnehmer
auch damit, dass nicht jede staatliche Aufgabe vorgängig einer
Grundlage in der Verfassung bedarf, sondern dass eine Grundlage in
einem Gesetz ausreicht.
Ablehnende Äusserungen kamen von der Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmer zum Vorschlag, das Stimmrecht auf
kantonaler Ebene von 18 Jahre auf 16 Jahre herabzusetzen.
Beizubehalten ist nach Ansicht der Vernehmlassungsteilnehmer die
Möglichkeit, dass das Volk das Parlament abberufen kann.
Auf Zustimmung stiess der Behördenteil des
Vernehmlassungsentwurfs. Die Vernehmlassungsteilnehmer wünschten sich
neue, verständliche Behördenbezeichnungen und eine vereinheitlichte
Organisation der obersten Rechtsprechungsbehörden.
Rege Beteiligung an der Vernehmlassung
Zu den 104 Paragraphen des Verfassungsentwurfs konnten sich
zwischen Ende August 2004 und Ende Dezember 2004 alle interessierten
Personen und Organisationen äussern. Der Entwurf stiess auf breites
Interesse: 7500 gedruckte Exemplare wurden abgegeben. 1068
Privatpersonen und 203 Organisationen - Parteien, Verbände, Vereine
mit ideeller Zielsetzung, Gemeinden, kantonale Verwaltungs- und
Gerichtsbehörden, kirchliche Organisationen - äusserten ihre Meinung.
Dies ist auch im Vergleich mit anderen Kantonen ein guter Rücklauf an
Antworten. Das Ziel, eine breite Vernehmlassung anzustreben, konnte
erreicht werden.
Die meisten der über 1000 Privaten füllten den Fragebogen aus.
Viele der an der Vernehmlassung beteiligten Organisationen
formulierten ausführliche Eingaben insbesondere zu einzelnen, ihnen
wichtigen Punkten des Entwurfs.
Beratungen in Regierungsrat und Grossem Rat
Die Verfassungskommission wird in den nächsten Sitzungen die
Ergebnisse der Vernehmlassung beraten. Sie wird dem Regierungsrat
Empfehlungen zu Umfang und Inhalt des Verfassungsentwurfs abgeben.
Danach wird der Regierungsrat den Entwurf und die
Vernehmlassungsergebnisse behandeln und als Ergebnis seiner
Beratungen dem Grossen Rat voraussichtlich im dritten Quartal 2005
die Verfassungsbotschaft zukommen lassen.

Kontakt:

Gregor Zemp
Projekt Totalrevision Verfassung
Tel.: +41/41/228'68'94

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