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Ladenöffnungszeiten: Regierungsrat schlägt zwei Varianten vor

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat ist nach wie vor
überzeugt, dass die Aufhebung der gesetzlichen
Ladenschliessungszeiten an Werktagen richtig ist. Der Grosse Rat hat
im Januar 2005 spezielle Ladenöffnungszeiten für Tankstellenshops
beschlossen, deren ordentliche Verkaufsfläche 100 m2 nicht
übersteigt. Diese sind seit dem 1. April 2005 in Kraft. Der
Regierungsrat schlägt nun in einem zweiten Schritt weitere
Liberalisierungen vor. Variante 1 verzichtet von Montag bis Samstag
auf gesetzliche Ladenschliessungszeiten. Variante 2 sieht von Montag
bis Freitag einen Ladenschluss um spätestens 20 Uhr vor. Am Samstag
sowie am Vorabend von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr sollen die
Verkaufsgeschäfte um 17 Uhr schliessen und vor den übrigen Feiertagen
spätestens um 18.30 Uhr.
Die Anhörungen und Vernehmlassungen des Justiz- und
Sicherheitsdepartementes bei den verschiedenen Interessenvertretern
haben folgende Erkenntnisse ergeben:
  • die öffentlichen Ruhetage sollen grundsätzlich beibehalten werden,
  • die bestehende Möglichkeit von zwei Sonntagsverkäufen soll beibehalten werden,
  • die Öffnungszeiten für speziell auf den Tourismus ausgerichtete Verkaufsgeschäfte sollen beibehalten werden,
  • die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag sollen ausgedehnt werden, sehr uneinheitlich ist aber das gewünschte Ausmass,
  • der Ladenschluss am Samstag soll auf 17 Uhr verschoben werden,
  • einheitlich längere Ladenöffnungszeiten seien einzelnen Abendverkäufen vorzuziehen,
  • die Vorabende der Feiertage, ausgenommen die Vorabende von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr, sollen möglichst den Werktagen gleichgestellt werden.
Die Diskussion über die richtigen Ladenöffnungszeiten zieht sich
bereits über mehrere Jahre hin, und in dieser Zeit haben sich die
gesellschaftlichen Verhältnisse weiter verändert. Die Zahl der
Einpersonenhaushalte, der arbeitstätigen Alleinerziehenden und der
Paare, die beide erw erbstätig sind, hat weiter zugenommen.
Gleichzeitig geht der Trend in Richtung kurzfristiges Einkaufen und
Kauf von Fertigmahlzeiten. Um den Verkaufsgeschäften für zukünftige
Entwicklungen Spielraum zu gewähren, soll in Variante 1 auf die
gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten verzichtet werden. Damit
würden für alle Verkaufsgeschäfte zumindest an den Werktagen (Montag
bis Samstag) die gleichen Vorschriften und Wettbewerbsbedingungen
gelten. Der Markt würde in kurzer Zeit die Öffnungszeiten regulieren.
Dies hat sich in allen Kantonen gezeigt, die ihre Ladenöffnungszeiten
liberalisiert haben.
Variante 2 nimmt das grosse Bedürfnis nach einer Liberalisierung
der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen auf, setzt diesen aber
weiterhin gesetzliche Grenzen. Von Montag bis Freitag sollen die
Läden bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Wie bereits heute, sollen die
Verkaufsgeschäfte am Samstag und an den Vorabenden der Feiertage
früher schliessen als von Montag bis Freitag. Es wird dabei
unterschieden zwischen Neujahr, Karfreitag und Weihnachten einerseits
und den übrigen Feiertagen andererseits. An den Vorabenden von
Neujahr, Karfreitag und Weihnachten sollen die Läden wie heute
spätestens um 17 Uhr schliessen. An den Vorabenden der übrigen
Feiertage sollen die Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr ausgedehnt werden.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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