Grossrätliche Kommission sagt klar Ja zu einem neuen Spitalgesetz
Luzern (ots)
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) hat nach mehrtägigen Hearings und Beratungen dem neuen Spitalgesetz mit geringfügigen Änderungen deutlich zugestimmt. Angehört wurden Vertretungen der privaten und der kantonalen Spitäler, der Ärzteschaft, des Spitalpersonals und der Versicherer sowie Professor Dr. Andreas Lienhard, geschäftsführender Direktor des Kompetenzzentrums für Public Management (kpm) der Universität Bern. Das kpm hatte die Erarbeitung der Botschaft zum neuen Spitalgesetz begleitet.
In der Kommission wurden insbesondere die Rechtsform der verselbständigten kantonalen Spitäler, die Rolle des Grossen Rates nach der Verselbständigung, die Form der Abgeltung der eingekauften Leistungen, die Zusammensetzung des Spitalrates, die Eigentumsverhältnisse an den Spitalbauten, die Patientenrechte sowie die Anstellungsverhältnisse des Spitalpersonals intensiv diskutiert.
Die GASK stimmte mit einer klaren Mehrheit der Verselbständigung der kantonalen Spitäler in zwei öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit zu ("Luzerner Kantonsspitäler" für die Somatik und die Rehabilitation sowie "Luzerner Psychiatrie") zu. Hingegen lehnte die Kommission das Modell der Aktiengesellschaft ab.
Weiter sprach sich die Kommission deutlich dafür aus, dass der Grosse Rat über die Errichtung neuer und die Schliessung bestehender kantonaler Spitalbetriebe durch Dekret beschliesst. Entscheide über die Errichtung und Schliessung von kantonalen Spitälern sind dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Unternehmen sollen jedoch in eigener Kompetenz ambulante Leistungen ausserhalb der Spitalbetriebe anbieten dürfen.
Gemäss dem Gesetzesentwurf wie auch gemäss der Mehrheit der GASK soll weiterhin der Grosse Rat den Grundauftrag der Unternehmen festlegen. Die Leistungsaufträge, mit dem die eingekauften Leistungen festgelegt werden, sollen hingegen durch den Regierungsrat erteilt werden. Die Leistungsvereinbarungen, in denen insbesondere bestimmt wird, wo welche Leistung in welcher Menge zu welchem Preis angeboten wird, soll das Gesundheits- und Sozialdepartement abschliessen. Nach Meinung der GASK sollen die eingekauften Leistungen mit einem Globalbudget ohne Leistungsgruppen abgegolten werden. Der Regierungsrat schlug eine Abgeltung in Form eines Staatsbeitrages vor.
Die GASK schlägt im Gegensatz zur Botschaft vor, im Spitalgesetz personelle Vorgaben für die Zusammensetzung des Spitalrates aufzunehmen. Allerdings soll kein Mitglied des Regierungsrates dem Spitalrat angehören.
Die Spitalbauten sollen vorläufig im Eigentum des Kantons bleiben. Der Regierungsrat soll die Möglichkeit haben, sie den Unternehmen zu Eigentum zu übertragen. Die Übertragung muss durch den Grossen Rat genehmigt werden.
Die GASK betont, dass die Regelung der Patientenrechte auch nach der Verselbständigung hohe Priorität habe. Die Unternehmen sollen deshalb im Spitalgesetz vorab verpflichtet werden, für einen hinreichenden Schutz der Patientenrechte zu sorgen. Insbesondere sollen sie die Aufklärungspflicht, das Selbstbestimmungsrecht und das Einsichtsrecht in die eigene Krankengeschichte beachten. Sie sollen verpflichtet werden, die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten in einem Reglement zu regeln.
Schliesslich teilt die GASK die Meinung des Regierungsrates, dass das Personal grundsätzlich nach den Bestimmungen des kantonalen Personalrechts angestellt werden soll. Allerdings sollen Abweichungen davon - durch die besonderen Verhältnisse des Spitalbetriebs bedingt - zulässig sein.
Das Spitalgesetz wird vom Grossen Rat in erster Lesung in der Mai-Session, in zweiter Lesung in der Juni-Session beraten.
Kontakt:
Ruth Fuchs-Scheuber, Präsidentin GASK
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