Grossratskommission für Änderungen bei der Prämienverbilligung
Luzern (ots)
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) stimmte an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2006 den Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit klarer Mehrheit zu.
Grund für die Teilrevisionen sind Änderungen im KVG und parlamentarische Vorstösse. Insbesondere haben die Kantone auf den 1. Januar 2007 die bundesrechtliche Vorgabe umzusetzen, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Der Regierungsrat soll im Prämienverbilligungsgesetz die Möglichkeit erhalten, über diesen Mindestanspruch hinaus die Prämien für Kinder und junge Erwachsene unabhängig vom Einkommen und vom Nachweis der Ausbildung zu verbilligen. Dieser weitergehende Vorschlag wurde in der Kommission zustimmend zur Kenntnis genommen. Es sei eine Lösung zugunsten der Familien und vermeide gleichzeitig übermässigen Aufwand zur Abklärung der finanziellen Verhältnisse und der Ausbildungssituation. Zudem müsse das mittlere Einkommen nicht definiert werden. Allerdings ist der Anspruch auf Prämienverbilligung nach wie vor mit einem Gesuch geltend zu machen.
Die GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) bestätigte aber bei der Beratung im Beisein von Regierungsrat Markus Dürr und Vertretern des Gesundheits- und Sozialdepartements sowie Vertretern der Ausgleichskasse Luzern den Grundsatz des Grossen Rates, die Ausgaben des Kantons für die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht weiter ansteigen zu lassen.
Die Kommission befasste sich zudem eingehend mit der Frage, wie Ausständen bei säumigen Prämienzahlern, die nicht in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, zu begegnen ist. Die Kommission war sich einig, dass hier die Kontrollmassnahmen verbessert werden müssten, um die Kosten für die Allgemeinheit tief zu halten. Vorgesehen ist, dass die Gemeinden in der Regel nur dann ausstehende Prämien übernehmen müssen, wenn die Uneinbringlichkeit durch einen Verlustschein nachgewiesen ist.
Eine Minderheit der Kommission unterlag mit dem Antrag, die Einkommensgrenze jährlich so festzulegen, dass jeweils das Höchstmass von Bundesgeldern für die Prämienverbilligung an den Kanton Luzern ausbezahlt wird. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, mit dem eine automatische Benachrichtigung der möglichen Anspruchsberechtigten gefordert wurde. Die Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass heute die Information über die Prämienverbilligung ausreichend ist.
Ein Antrag, die Prämienverbilligung in allen Fällen direkt an die Krankenkassen und nicht an die Anspruchsberechtigten auszuzahlen, wurde deutlich abgelehnt. Nur ein sehr geringer Teil der Prämienverbilligung werde nicht zweckentsprechend verwendet. Weiter müssten die eingespielten Verfahrensabläufe grundlegend geändert werden. Schliesslich zeige die Praxis, dass eine Vielzahl von Ausnahmefällen möglich sei. Zudem würden die Krankenkassen für jede Direktauszahlung eine erhebliche Gebühr verlangen.
Die GASK stimmte der Vorlage des Regierungsrates auch darin zu, dass bei verspäteter Einreichung des Gesuchs der Anspruch auf Prämienverbilligung nicht verloren geht, sondern anteilmässig ab Einreichung des Gesuches ausbezahlt werden soll. Hingegen lehnte die Kommission eine rückwirkende Auszahlung bei versäumter Eingabefrist ab.
Schliesslich äusserte die GASK deutlich die Erwartung, dass die Koordination der zur Prüfung der Anspruchsberechtigung notwendigen elektronischen Daten klar verbessert wird. Diese müssen heute aus verschiedenen Datenbanken zusammengeführt werden.
Die Beratung im Grossen Rat ist in erster Lesung für die Mai-Session, die Beratung in zweiter Lesung für die Juni-Session vorgesehen.
Kontakt Ruth Fuchs-Scheuber Präsidentin GASK Tel.: +41/79/628'76'65