Kommission für Anpassung des Lotteriegesetzes
Luzern (ots)
Die WAK hat eine Änderung des Lotteriegesetzes beraten. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten, welcher der Kanton Luzern am 27. März 2006 mit Beschluss des Grossen Rates beigetreten ist. Die Kantone haben sich darin verpflichtet, im kantonalen Recht die Verteilinstanz und die Vergabekriterien für die Lotteriegelder verbindlich festzulegen. Die WAK hat die Vorlage des Regierungsrates einstimmig angenommen und einen Verwendungszweck präzisiert: Sie beantragt, dass neben Projekten der ausserschulischen Jugendförderung ausdrücklich auch solche der Elternbildung unterstützt werden können.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage an seiner Session vom 19. und 20. Juni 2006 beraten.
Kontakt Bruno Schmid, Präsident der Kommission Wirtschaft und Abgaben Tel.: +41/41/485'88'51