Runder Tisch: Erste Erfolge gegen Ausschreitungen bei Fussballspielen
Luzern (ots)
Im November 2006 hat Regierungsrätin Yvonne Schärli im Zusammenhang mit Ausschreitungen rund um die Fussballspiele auf der Luzerner Allmend zum Runden Tisch eingeladen. An einer Medienkonferenz von heute Freitag zogen Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig und Stadträtin Ursula Stämmer-Horst sowie Vertreter von Polizei, FCL und der Hochschule für Soziale Arbeit eine erste Bilanz zum Runden Tisch. Dabei wurden das aufgegleiste Fanprojekt, die Umsetzung der Bestimmungen des Hooligangesetzes sowie weitere Massnahmen vorgestellt.
Präventionskonzept
Unter der Leitung von Prof. Jörg Häfeli von der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern wird ein Fanprojekt ausgearbeitet. Um eine positive Fankultur zu entwickeln wird die Fanarbeit professionell an die Hand genommen. Das Fanprojekt verfolgt folgende Ziele:
- Eindämmung von Gewalt, beispielsweise durch Unterstützung der Selbstregulierungsmechanismen der Fans, - Abbau extremer Orientierungen (Rassismus, Feindbilder, Vorurteile), - Steigerung des Selbstwertgefühls und der Verhaltenssicherheit bei jugendlichen Fussballfans, - stärkere Rückbindung jugendlicher Fans an den Verein.
"Risikofans" sollen frühzeitig angesprochen und im Dialog für eine gute Fussballatmosphäre gewonnen werden. Das detaillierte Projekt soll Ende April 2007 vorliegen. Anschliessend werden der Kanton, die Stadt Luzern sowie die Verantwortlichen des FCL die Vorschläge prüfen und über deren Umsetzung befinden.
Umsetzung von BWIS
Der Kommandant der Kantonspolizei Luzern, Beat Hensler, hat die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes zur Wahrung der Inneren Sicherheit durch die Polizei erläutert. Die Polizei verfolgt dabei die "3-D-Strategie" mit den drei Pfeilern Dialog, Deeskalation und Durchgreifen.
Das Hooligangesetz bietet der Polizei die Möglichkeit Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam zu verfügen.
- Mit dem Rayonverbot kann einer Person, welche sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat, der Aufenthalt in einem Gebiet im Umfeld von Sportveranstaltungen längstens für die Dauer eines Jahres verboten werden.
- Mit der Meldeauflage kann eine Person verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten bei einer Polizeistelle zu melden (im Zeitraum der Durchführung von Sportveranstaltungen).
- Als stärkste Sanktion kann die Polizei eine Person für maximal 24 Stunden in Polizeigewahrsam nehmen, wenn konkrete und aktuelle Hinweise dafür vorliegen, dass sie sich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligen will.
Die Polizei wird bei ihrer Arbeit vom elektronischen Informationssystem des Bundes HOOGAN unterstützt. Dort werden Daten über Personen aufgenommen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben.
Weitere Massnahmen
Die an der ersten Sitzung des Runden Tischs von den Beteiligten vorgebrachten Optimierungsvorschläge wurden näher geprüft und werden teilweise weiterverfolgt. Der FCL hat nach Rücksprache mit der Securitas und der Polizei die Kamerasituation zur Aufklärung von Straftaten im Stadion verbessert. Weiter wird die Polizei in nächster Zeit die VBL-Busse für den Transport der Fans vom und zum Stadion begleiten.
Fazit
Im Anschluss an die Ausführungen zogen Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig, Stadträtin Ursula Stämmer-Horst und Walter Stierli, Verwaltungsratspräsident der FCL-Innerschweiz AG Bilanz. Man war sich einig, dass es keine Patentrezepte für die Verbesserung der Situation gibt und dass auch andere Städte im In- und Ausland mit Ausschreitungen konfrontiert sind. Wichtig ist aber, dass gemeinsam mit den verschiedenen Anspruchsgruppen der Gewalt rund um die Spiele begegnet und adäquat darauf reagiert wird. Luzern hat hier erste erfolgreiche Schritte unternommen.
Kontakt Vincenz Blaser, Departementssekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartementes Tel.: +41/41/228'59'13