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Staatskanzlei Luzern

Feuern im Wald und am Waldrand ist im Kanton Luzern ab sofort verboten

Luzern (ots)

Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr
im Kanton Luzern
weiter erhöht. Einzelne Brände mussten von den örtlichen Feuerwehren
bereits gelöscht werden. Die Wetteraussichten veranlassen die
Dienststelle Landwirtschaft und Wald in Absprache mit den
Zentralschweizer Kantonen, das Feuern im Wald und am Waldrand zu
verbieten.
Es ist ab sofort im ganzen Kantonsgebiet verboten, im Wald und in
waldnahen Gebieten Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder
Feuerwerke zu entzünden. Dieses Verbot gilt auch für befestigte
Feuerstellen. Das Feuerwehrinspektorat und die Feuerpolizei der
Gebäudeversicherung unterstützen diese präventive Massnahme. Über die
Aufhebung des Verbots wird nach einer längeren Regenperiode
entschieden.
Felder, Fluren und Böschungen sind stellenweise ebenfalls sehr
trocken. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und die
Gebäudeversicherung warnen, dass sich Feuer schnell ausbreiten
können. Auf das Feuern sollte deshalb generell verzichtet werden.

Kontakt:

Thomas Abt, Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel.: +41/41/925'10'71
E-Mail: thomas.abt@lu.ch

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