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Staatskanzlei Luzern

Der Kanton Luzern übernimmt die Lebensmittelkontrolle

Luzern (ots)

Bis heute sind im Kanton Luzern die Gemeinden
zuständig für die Lebensmittelkontrolle und somit auch für die
Fleischkontrolle. Am 1. Januar 2008 wechseln diese Aufgaben zum
Kanton, der schon jetzt für die fachliche Leitung verantwortlich ist.
Damit erfüllt der Kanton einen Teil der bilateralen Verträge mit der
Europäischen Union, welche besser ausgebildete, professionellere und
unabhängigere Lebensmittelkontrolleure fordert. Das sichert unseren
Lebensmittelbetrieben den ungehinderten Zugang zum Europäischen
Markt. Diese Lösung entspricht auch der neuen Aufgabenverteilung
zwischen Bund, Kanton und Gemeinden.
Die Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der
Lebensmittelgesetzgebung in den gewerblichen Lebensmittelbetrieben
wird von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren
durchgeführt. Als solche schlagen heute die Gemeinden dem kantonalen
Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (KALV) Personen
zur Ausbildung vor. Nach einem vierzehntägigen Kurs mit
anschliessendem Bestehen einer Prüfung nach den eidgenössischen
gesetzlichen Vorgaben sind diese wählbar und werden von den Gemeinden
angestellt. Viele dieser heute 25 Kontrollpersonen arbeiten in
Teilzeitpensen. Die fachliche Aufsicht, die Aufgabenzuweisung sowie
die Weiterbildung erfolgen durch das Amt für Lebensmittelkontrolle
und Verbraucherschutz.
Diese Regelung entspricht nicht den Voraussetzungen der
Akkreditierung und den gesetzlichen Vorgaben. Zur Verbesserung dieser
Situation sowie zur Erhöhung der Professionalisierung sollen
zukünftig sechs vom Kanton beim Amt für Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz angestellte vollamtliche
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure diese
Aufgaben versehen.
Die Fleischkontrolle arbeitet heute ebenfalls im Auftrag der
Gemeinden. Sie wird in zwei grossen Schlachtbetrieben durch
hauptamtliche tierärztliche und nichttierärztliche
Fleischkontrolleure durchgeführt. In den über 40 mittleren und
kleinen Betrieben sind praktizierende Tierärzte als nebenamtliche
Fleischkontrolleure tätig. Diese Organisation gilt auch nach Neujahr
2008. Allerdings wird das Kantonale Veterinäramt nach Möglichkeit
kleinere Aufträge bündeln und die Arbeit auf weniger Tierärzte
verteilen.
Kontakt
Anton Tuor, dipl. sc. nat. ETH, Kantonschemiker
Tel.:  +41/41/248'84'03
Josef Stirnimann, Dr. med. vet., Kantonstierarzt
Tel.: +41/41/228'61'31

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