Grossrätliche Spezialkommission stimmt der Finanzreform 08, der Anpassung des kantonalen Finanzausgleichs sowie der erneuten Äufnung des Sonderbeitragsfonds für die Gemeinden zu
Luzern (ots)
Die Spezialkommission "Umsetzung Neuer Finanzausgleich" des Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung und die Finanzierung der Aufgaben im Kanton Luzern (Mantelerlass zur Finanzreform 08; B 183) einstimmig zu. Grossmehrheitlich befürwortet die Kommission auch die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich (B 184). Einhellig steht sie schliesslich hinter dem Dekret über Einlagen in den Fonds für Sonderbeiträge an Gemeinden (B 184). Mit den Vorlagen werden die Vorgaben des Neuen Finanzausgleichs des Bundes umgesetzt. Gleichzeitig fand eine umfassende Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden statt. Schliesslich wurden aufgrund des Wirkungsberichts 05 Anpassungen am innerkantonalen Finanzausgleich vorge nommen. Die Beratungen erfolgten an mehreren Sitzungen unter dem Vorsitz von Franz Wüest (CVP, Ettiswil).
Die Spezialkommission wurde bereits im vergangen Jahr, also weit vor der definitiven Verabschiedung der Geschäfte eingesetzt. Der Regierungsrat hat so die Kommissionsmitglieder bereits im Vorfeld regelmässig orientieren können. Dieses Vorgehen hat sich im Hinblick auf die Grösse und Komplexität der Vorlagen absolut bewährt.
Die Spezialkommission dankt der Regierung und der Verwaltung, für die immensen Arbeiten und Abklärungen, die der Finanzreform 08, aber auch der Anpassung des Finanzausgleichs zugrunde liegen. Zweifelsohne hat auch die breit abgestützte Projektorganisation zum Gelingen wesentlich beigetragen.
Mantelerlass zur Finanzreform
Ausgangspunkt bildet die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die damit verbundenen Anpassungen müssen zwingend auf den 1. Januar 2008 im Kantonalen Recht implementiert werden. Der Kanton nahm die Anpassungen zum Anlass, eine Vielzahl von Aufgaben (insgesamt 350) zu überprüfen und kantonale respektive kommunale Aufgaben sowie Verbundaufgaben zu unterscheiden. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität sowie dem AKV-Prinzip (Aufgabe-Kompentenz-Verantwortung sollen am gleichen Ort vereint sein) wurden die Aufgaben zugeteilt. Die Spezialkommission begrüsst die Aufgabenentflechtung im Hinblick auf die Stärkung der Gemeindeautonomie sowie eine deutliche Reduktion von Überschneidungen im Vollzug.
Weil die Neuorganisation massive finanzielle Verschiebungen zur Folge hat, ist es absolut zweckmässig, dass der Kanton mit der sogenannten "positiven Haushaltsneutralität" die Belastungen der Gemeinden kompensiert. Dies ist vor allem im Hinblick auf die bereits verabschiedete Revision der Steuergesetzgebung unabdingbar. Für die Kommission ist klar, dass die zahlreichen Gesetzesanpassungen aus einer gesamtheitlichen Optik zu sehen sind und gravierende Eingriffe in das geschnürte Paket deren Akzeptanz gefährden würden. Dementsprechend beschränkte sich die Kommission auf kleinere Änderungen. Nach der Verabschiedung des Mantelerlasses wird es jedoch in verschiedenen Fachbereichen, weitere Gesetzesrevisionen geben. Im Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Materie war es richtig, weitergehende materielle Änderungen in separate Revisionsprojekte zu verweisen.
Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs
Mit dem Wirkungsbericht 05 wurde eine Auslegeordnung zum Funktionieren des im Jahre 2003 verabschiedeten Finanzausgleichs vorgenommen. Die Kommission teilt die Auffassung der Regierung, dass die Richtung im Grundsatz stimmt. Das haben auch die seither erfolgten kommunalen Entwicklungen im Bereich der Finanzen und Steuern bestätigt. Gleichwohl weist das heutige System in einzelnen Bereichen Unschärfen und falsche Anknüpfungspunkte auf. Auch wenn vorliegend noch nicht alle Korrekturen vorgenommen werden, können die Anpassungen grossmehrheitlich nachvollzogen werden.
Die Kommission begrüsst die neuen Kriterien für den topographischen Lastenausgleich, womit der Fokus schärfer auf jene Gemeinden eingestellt wird, die in diesem Bereich tatsächlich überdurchschnittliche Belastungen aufweisen. Positiv bewertet wird insbesondere die nach der Vernehmlassung erfolgte Detailuntersuchung über 19 Gemeinden. Die Streichung des Wegpendlertopfes ist nachvollziehbar. Sachgerecht ist zudem die Anpassung beim horizontalen Finanzausgleich. Schliesslich findet auch die nur mehr hälftige Berücksichtigung des Steuerertrags der beschränkt Steuerpflichtigen beim Ressourcenausgleich Zustimmung. Weil die Richtung des Finanzausgleichs stimmt und das System mit der Vorlage besser justiert wird, reduziert die Kommission die Übergangsregelung für fusionierte Gemeinden nach § 23 auf elf Jahre, wobei die Reduktion der Zahlungen bereits ab dem sechsten Jahr erfolgt.
Einlage in den Sonderbeitragsfonds für die Gemeinden
Vom Finanzdepartement wurden die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Vorlagen detailliert und kumuliert ausgewiesen. Da jedoch die Bemessungsperiode laufend nachgeführt wird, können die künftigen Entwicklungen nicht vorausgesagt werden. Im Hinblick auf diesen Umstand sowie für die Ermöglichung weiterer Gemeindefusionen auf dem Land stellt sich die Kommission klar hinter die vorgeschlagene Äufnung des Sonderbeitragsfonds für die Gemeinden in der Höhe von insgesamt 24 Millionen Franken.
Die Vorlagen werden für die Junisession des Grossen Rates traktandiert. Sie unterliegen nach der zweiten Beratung im Grossen Rat der Volksabstimmung.
Kontakt:
Franz Wüest, Kommissionspräsident
Tel.: +41/79/434'26'44