Bekämpfung der Schwarzarbeit: Dienststelle Wirtschaft und Arbeit ist Kontrollorgan
Luzern (ots)
Am 1. Januar 2008 tritt das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft. Im Kanton Luzern wird die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) als Kontrollorgan fungieren und die ihr vom Bundesrecht zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
Die Dienststelle wira ist bereits für die Kontrolle nach dem Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (Entsendegesetz) zuständig. Da die Kontroll- und Vollzugsaufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eng mit dem Thema flankierende Massnahmen verbunden sind, kann die Dienststelle wira Synergien und das vorhandene Know-how nutzen. Vermieden werden so auch Doppelspurigkeiten. Die Betriebe werden nicht mit Mehrfachkontrollen durch verschiedene Instanzen belastet.
Die Dienststelle wira wird als Kontrollorgan eng mit den paritätischen Kommissionen der Branchen beziehungsweise deren Kontrollorganen zusammenarbeiten. Vorgesehen sind Kontrolldelegationen, wie sie bereits im Rahmen der flankierenden Massnahmen bestehen. Die Dienststelle wira sorgt für die Koordination der Kontrollen und der beteiligten Stellen. Aktiv wird das Kontrollorgan nur auf Verdacht hin, sei es durch Meldungen oder Anzeigen von Dritten oder aufgrund der Arbeitsmarktbeobachtung durch die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt, welche auch die Einhaltung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen überwacht.
Die Dienststelle wira ist im Kanton Luzern auch die für allfällige Sanktionen zuständige Behörde. Gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, kann ein wegen schwerwiegender oder wiederholter Missachtung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs- oder Ausländerrecht rechtskräftig verurteilter Arbeitgeber bis zu fünf Jahren von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene ausgeschlossen werden. Auch können ihm während höchstens fünf Jahren Finanzhilfen angemessen gekürzt werden.
Die Schwarzarbeit verursacht einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden. Sie gefährdet den Arbeitnehmerschutz, führt zu Wettbewerbsverzerrungen in den Wirtschaftsbranchen und schädigt die Sozialwerke. Mit dem im neuen Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit vorgesehenen verstärkten Kontrollkompetenzen und verschärften Sanktionsmöglichkeiten kann die Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden.
Kontakt:
Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71