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Regierungsrat hat Kommission für soziale Einrichtungen ernannt

Luzern (ots)

Am 17. Juni 2007 wurde das Gesetz über soziale
Einrichtungen (SEG) in einer kantonalen Volksabstimmung mit grosser
Mehrheit angenommen. Nun beschloss der Regierungsrat, das Gesetz per
1. Januar 2008 in Kraft zu setzen, aber einen wichtigen Teil zeitlich
vorzuziehen. Neu für den Kanton Luzern ist, dass mit der Kommission
für soziale Einrichtungen eine Kommission mit Behördenstatus
geschaffen wurde. Das bedeutet, dass sie nicht bloss berät, sondern
selber Entscheide fällt, so zum Beispiel über die Anerkennung von
sozialen Einrichtungen und die Erteilung von Leistungsaufträgen. Eine
enge Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat ist dabei zwingend
erforderlich. Deshalb hat sie dem Regierungsrat auch jährlich Bericht
zu erstatten. Ausserdem wird sie zukünftig regelmässig zum
Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen Stellung nehmen. Die
Zuständigkeit der Kommission erstreckt sich nicht nur auf die
Einrichtungen im Behindertenwesen, sondern auch auf Einrichtungen für
Kinder und Jugendliche sowie auf Suchtinstitutionen.
Damit diese Kommission ihre für 2008 erforderlichen Entscheide
rechtzeitig fällen kann, ist sie vom Regierungsrat bereits eingesetzt
worden. Sie ist paritätisch aus vier Kantons- und vier
Gemeindevertretern, beziehungsweise Vertreterinnen zusammengesetzt.
In die Kommission für soziale Einrichtungen sind gewählt: Dürmüller
Kohler Irmgard, lic.iur., lic.phil., Gesundheits- und
Sozialdepartement, Leiterin der Dienststelle Gesellschaft und
Soziales
Durrer Werner, Direktor der IV-Stelle Luzern
Dr. Charles Vincent, Bildungs- und Kulturdepartement, Vorsteher
   Gruppe Volksschulen
Herrn Roos Erwin, Finanzdepartement, Leiter Controllingdienste
   Dienststelle Finanzen
Odoni Rosmarie, Sozialvorsteherin Gemeinde Rain
Hodel Wendelin, Stadtammann Willisau
Mathis Oskar, Sozialvorsteher Gemeinde Horw
Stalder Andreas, Finanzdirektion der Stadt Luzern
Anlässlich der konstituierenden Sitzung wählte die Kommission Frau
Irmgard Dürmüller als Präsidentin und Herrn Wendelin Hodel als
Vizepräsidenten. Die Erteilung der Leistungsaufträge hat momentan
oberste Priorität. Damit die betroffenen Institutionen ihren Betrieb
nahtlos weiterführen können und ein reibungsloser Übergang von der
alten zur neuen Gesetzgebung per 1. Januar 2008 möglich wird, muss
die Kommission bis Ende Jahr sämtliche Leistungsaufträge klar
formuliert und erteilt haben.

Kontakt:

Irmgard Dürmüller Kohler
Weitere Auskünfte bei:
Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft Rösslimattstr. 37
6002 Luzern
Tel.: +41/41/228'57'79

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