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Auf den 1. Januar 2008 tritt die Kantonsverfassung in Kraft; Änderung von Gesetzen

Luzern (ots)

Auf den 1. Januar 2008 erfährt der Kanton eine
bedeutende Änderung: Die von den Luzerner Stimmberechtigten am 17.
Juni 2007 beschlossene Kantonsverfassung tritt in Kraft und löst
damit die Staatsverfassung aus dem Jahr 1875 (mitsamt den zahlreichen
Teilrevisionen) nach 132 Jahren ab. Die neue Kantonsverfassung führt
in einzelnen Bereichen direkt und sofort zu Anpassungen und
Neuerungen, in anderen Bereichen müssen zunächst gesetzliche
Grundlagen revidiert werden, für einzelne Teile sind
Übergngsbestimmungen festgelegt (z. B. für die Zusammenlegung von
Obergericht und Verwaltungsgericht zum Kantonsgericht).
Zuallererst werden Veränderungen dort wahrgenommen, wo
Bezeichnungen wechseln. So wird Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
als letzte Trägerin des Titels "Schultheiss" in die Geschichte
eingehen, während Markus Dürr der letzte "Statthalter" war und der
erste Luzerner Regierungspräsident sein wird. Die 2007 neu oder
wieder gewählten Grossrätinnen und Grossräte müssen sich ab Neujahr
daran gewöhnen, dass sie jetzt dem Kantonsrat des Kantons Luzern
angehören. Der Parlamentssaal im Regierungsgebäude ist bereits neu
angeschrieben. Der Staatsschreiber hat seine Bezeichnung behalten und
Wahlbehörde bleibt das Parlament. Neu wird jedoch der Regierungsrat
dem Kantonsrat eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den auf
Ende April zurücktretenden Viktor Baumeler vorschlagen. Der
Kantonsrat wird inskünftig auch alle Richterinnen und Richter wählen,
Volkswahlen gibt es deshalb auch für die Richterinnen und Richter an
den Amtsgerichten nicht mehr.
Direkt anwendbar sind auch einzelne Bestimmungen der neuen
Verfassung im Bereich der politischen Rechte. So besteht neu eine
Referendumsmöglichkeit, gegen interkantonale Vereinbarungen, welche
Ausgaben über eine gewisse Schwellengrenze hinaus zur Folge haben.
Zudem können ausser den Stimmberechtigten ein Viertel der Gemeinden
das Referendum gegen ein vom Kantonsrat beschlossenes Gesetz oder
einen anderen Beschluss ergreifen.
Der Kantonsrat wird im März die beiden ersten Botschaften beraten,
die in verschiedenen Bereichen die nötigen gesetzlichen Anpassungen
an die Kantonsverfassung enthalten (Botschaften B 32 und B 33, zu
finden im Internet unter
http://www.lu.ch/index/grosser_rat/geschaefte/botschaften/botschaften
_2007_2011.htm)
Unabhängig von der neuen Kantonsverfassung ändern auf den 1.
Januar 2008 zahlreiche bestehende Erlasse. So wird z. B. ein weiterer
Teil der Steuergesetzrevision 2008 wirksam. Neben der vom Grossen Rat
beschlossenen linearen Steuerreduktion um eine Zehnteleinheit werden
untere und mittlere Einkommen über den Steuertarif entlastet, zudem
werden die Kinderabzüge und der Fremdbetreuungskostenabzug erhöht und
die Teuerung bei Versicherungskkosten- und ähnlichen Abzügen
eingerechnet. Schliesslich treten der Mantelerlass zur Finanzreform
08 (und damit die neue Finanzierung und Verteilung der Aufgaben
zwischen Kanton und Gemeinden) mit Auswirkungen auf 30 Gesetze sowie
das Gesetz über die Sozialen Einrichtungen und die entsprechende
Verordnung ebenfalls in Kraft. Mit der Umsetzung des Spitalgesetzes
werden das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie zu
selbständigen Anstalten, das Gleiche gilt für das bisherige Amt für
Statistik.
In der Gesetzessammlung des Kantons Luzern (Kantonsblatt Nr. 50
vom 15. Dezember, http://www.lu.ch/pdf/2007/kb-07-50.pdf ) sind über
20 weitere Erlasse aufgeführt, die auf den 1. Januar 2008 Anpassungen
erfahren.

Kontakt:

Gregor Zemp
Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'68'94

Ruedi Heim
Chef Rechtsdienst Dienststelle Steuern
Tel.: +41/41/228'56'48

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