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AKK will Oberaufsicht über die ausgelagerte Verwaltung klar regeln

Luzern (ots)

Die Aufsichts- und Kontrollkommission des
Kantonsrates AKK hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen)
beschlossen, vom Regierungsrat mit einer Kommissionsmotion die
Ausarbeitung neuer und ergänzender gesetzlicher Grundlagen für die
Oberaufsicht der Legislative zu verlangen. Die neue Kantonsverfassung
sieht vor, dass der Kanton die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der
Gesetzgebung Personen und Organisationen des öffentlichen oder des
privaten Rechts übertragen kann. So werden bereits heute
verschiedenste Aufgaben von Organisationen ausserhalb der Verwaltung
erfüllt. So sind die Spitäler, die Statistik, die Universität, die
Luzerner Pensionskasse sowie die Gebäudeversicherung selbständige
Anstalten.
Der Kantonsrat hat gestützt auf die Kantonsverfassung nicht nur
die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die Verwaltung, sondern
auch über andere Träger öffentlicher Aufgaben. Die Aufsichts- und
Kontrollkommission des Kantonsrates hat jedoch festgestellt, dass in
der Praxis bei den verschiedenen Trägern öffentlicher Aufgaben
unterschiedlichste Ansichten über das Ausmass der Oberaufsicht
bestehen. Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, dem Kantonsrat
eine neue, ergänzte gesetzliche Grundlage für die Ausübung der
Oberaufsicht des Kantonsrates über die ausgelagerten
Verwaltungsbereiche vorzulegen. Die Kommission verlangt, dass sie
bezüglich Oberaufsicht gestützt auf die neuen Gesetzesbestimmungen in
sämtlichen Kontrollbereichen über die gleichen Rechte verfügt, wie
sie sie heute gegenüber Regierung und Verwaltung hat. Die Kommission
geht davon aus, dass mit einer solchen Regelung auch das Vertrauen
der Öffentlichkeit in Auslagerungen und Übertragungen von
öffentlichen Aufgaben an Dritte gestärkt wird.

Kontakt:

Rolf Born
Mobile: +41/79/786'00'58

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