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Luzerner Regierung ist beim Schutz vor dem Passivrauchen auch im Kanton Luzern für die Bundeslösung

Luzern (ots)

Gemäss dem geltenden kantonalen Gesundheitsgesetz
ist das Rauchen in Innenräumen von Schulen, Verwaltungsgebäuden und
Spitälern verboten. Die Betreiber können Ausnahmebewilligungen für
speziell bestimmte Zonen oder Räume erlassen.
Mit zwei überwiesenen Motionen vom März 2006 wurde der
Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung
vorzuschlagen, wonach das Rauchen in den Innenräumen von öffentlich
zugänglichen Gebäuden beziehungsweise in öffentlich zugänglichen
Räumen wie Gaststätten, Bars, Cafés und Diskotheken generell verboten
ist. Dabei sollten Raucherräume geschaffen werden können.
Am 3. Oktober 2008 beschlossen die Eidgenössischen Räte ein
Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen. Es sieht ein
Rauchverbot für öffentliche Räume vor mit der Möglichkeit, bediente
Fumoirs einzurichten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass
Restaurationsbetriebe mit einer Gesamtfläche von höchstens 80m2 als
bediente Raucherlokale betrieben werden können. Die Kantone können
strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen.
Der Regierungsrat verzichtet aber auf diese Möglichkeit zu Gunsten
der schweizweit geltenden Lösung. Er beschloss an seiner Sitzung vom
18. November 2008, dem Parlament keinen von der Bundeslösung
abweichenden Schutz vor dem Passivrauchen vorzuschlagen. Seiner
Ansicht nach bietet das neue Bundesgesetz einen genügenden Schutz vor
dem Passivrauchen. Zudem ist die Bundeslösung insofern
verhältnismässig, als dabei auf kleinere Restaurationsbetriebe
Rücksicht genommen wird. Schliesslich erachtet es der Regierungsrat
als nicht zweckmässig, wenn trotz einer bundesrechtlichen Regelung
verschiedenste kantonale Lösungen gelten. Der Schutz vor dem
Passivrauchen ist dann am wirksamsten, wenn er in der gesamten
Schweiz derselbe ist. Auch einige andere Nachbarkantone haben sich
gleich entschieden. Diese Lösung wird zudem insofern durch das
Ergebnis der Vernehmlassung vom Juli 2008 zu einer eigenen kantonalen
Regelung unterstützt, als am häufigsten ein Rauchverbot mit der
Möglichkeit, Fumoi rs einzurichten oder sich als Raucherlokal zu
deklarieren, begrüsst wurde.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Tel.: +41/41/228'60'81

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