Neuorganisation des Vormundschaftswesens gestartet
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern ist die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzes (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, K-ESR) gestartet worden. Der Bund verlangt unter anderem eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Das wird zu Strukturveränderungen beim Vormundschaftswesen im Kanton Luzern führen. Am 1. Januar 2013 treten die neuen Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches in Kraft.
Ziel des Bundes ist es, den Kindes- und Erwachsenenschutz den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen: Konkret heisst das: Für benachteiligte Personen wird es mehr Selbstbestimmung geben, auch lässt das neue Gesetz mehr Spielraum für individuelle Lösungen zu. Ein weiteres Ziel ist die Professionalisierung. Der Bund stellt diese durch ein neues Fachgremium her, in dem verschiedene Disziplinen vertreten sind (siehe Kasten). Bei dieser Fachbehörde liegt neu die Kompetenz für den Entscheid in Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.
K-ESR bleibt Gemeindeaufgabe
Im Moment führt noch jede Gemeinde eine eigene Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat). Das K-ESR bleibt auch in Zukunft eine Gemeindeaufgabe. Allerdings wird die Forderung nach einem interdisziplinär zusammengesetzten Fachgremium dazu führen, dass das Vormundschaftswesen im Kanton Luzern neu organisiert werden muss. Das wird zu neuen regionalen Strukturen führen.
Um das Ziel der Professionalisierung zu erreichen, braucht es für das Fachgremium K-ESR grössere Einheiten. Damit Fachwissen aufgebaut und Erfahrungen gesammelt werden können, wird von einem Einzugsgebiet von mindestens 50 000 Personen ausgegangen. Eine mögliche Basis für die Zahl der Fachbehörden könnte der "Planungsbericht betreffend die Einteilung in Gerichts- und Verwaltungsbezirke" vom April 2008 sein. Danach besteht die Vorstellung von drei Fachbehörden für den Kanton Luzern. Geprüft wird auch die Nutzung bestehender regionaler Strukturen.
Umsetzung K-ESR im Kanton Luzern
Die Gemeinden sind von der Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts besonders betroffen und sollen entsprechend mitreden können. Deshalb geschieht die Umsetzung von K-ESR in intensiver Zusammenarbeit von Gemeinden (durch den Verband Luzerner Gemeinden VLG) und Kanton. Das Projekt wird von Heinz Bachmann, Leiter Rechtsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements, geführt. Die erste Sitzung des Projektteams hat kürzlich stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wurden die Arbeitsgruppen bestimmt. Gestartet wird mit den Arbeitsgruppen: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Beschwerde- und Aufsichtsinstanzen, weiterer Regelungsbedarf durch den Kanton. Zusätzliche Arbeitsgruppen können nach Bedarf eingesetzt werden.
Bis Anfang 2010 soll die neue Behördenorganisation erarbeitet werden und dann in Vernehmlassung gehen. Am 1. Januar 2013 treten die Änderungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin muss die Umsetzung in den Kantonen abgeschlossen sein.
Die Fachbehörde
Die vom Bund verlangte Fachbehörde ist interdisziplinär (Psychologie, Recht, Sozialarbeit, Treuhand / Vermögensverwaltung, Medizin, Pädagogik usw.) zusammengesetzt und umfasst mindestens drei Mitglieder. Je nach Fall, den es zu beurteilen gilt, ist die fachliche Zusammensetzung anders. Die Fachbehörde wird neu auch den Kindesschutz betreuen. Beim Zusammenfügen von so viel Know-how ist es sinnvoll, wenn das Gremium für beide Bereiche zuständig ist. Denn für beide gibt es ähnliche Fragestellungen.
Kontakt:
Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst Justiz und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'84
E-Mail: heinz.bachmann@lu.ch