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Neuorganisation des Vormundschaftswesens gestartet

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern ist die Umsetzung des Kindes- und
Erwachsenenschutzes (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, K-ESR)
gestartet worden. Der Bund verlangt unter anderem eine
interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Das wird zu
Strukturveränderungen beim Vormundschaftswesen im Kanton Luzern
führen. Am 1. Januar 2013 treten die neuen Bestimmungen des
schweizerischen Zivilgesetzbuches in Kraft.
Ziel des Bundes ist es, den Kindes- und Erwachsenenschutz den
heutigen Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen: Konkret heisst
das: Für benachteiligte Personen wird es mehr Selbstbestimmung geben,
auch lässt das neue Gesetz mehr Spielraum für individuelle Lösungen
zu. Ein weiteres Ziel ist die Professionalisierung. Der Bund stellt
diese durch ein neues Fachgremium her, in dem verschiedene
Disziplinen vertreten sind (siehe Kasten). Bei dieser Fachbehörde
liegt neu die Kompetenz für den Entscheid in Fragen des Kindes- und
Erwachsenenschutzrechts.
K-ESR bleibt Gemeindeaufgabe
Im Moment führt noch jede Gemeinde eine eigene
Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat). Das K-ESR bleibt auch in Zukunft
eine Gemeindeaufgabe. Allerdings wird die Forderung nach einem
interdisziplinär zusammengesetzten Fachgremium dazu führen, dass das
Vormundschaftswesen im Kanton Luzern neu organisiert werden muss. Das
wird zu neuen regionalen Strukturen führen.
Um das Ziel der Professionalisierung zu erreichen, braucht es für
das Fachgremium K-ESR grössere Einheiten. Damit Fachwissen aufgebaut
und Erfahrungen gesammelt werden können, wird von einem Einzugsgebiet
von mindestens 50 000 Personen ausgegangen. Eine mögliche Basis für
die Zahl der Fachbehörden könnte der "Planungsbericht betreffend die
Einteilung in Gerichts- und Verwaltungsbezirke" vom April 2008 sein.
Danach besteht die Vorstellung von drei Fachbehörden für den Kanton
Luzern. Geprüft wird auch die Nutzung bestehender regionaler
Strukturen.
Umsetzung K-ESR im Kanton Luzern
Die Gemeinden sind von der Umsetzung des Kindes- und
Erwachsenenschutzrechts besonders betroffen und sollen entsprechend
mitreden können. Deshalb geschieht die Umsetzung von K-ESR in
intensiver Zusammenarbeit von Gemeinden (durch den Verband Luzerner
Gemeinden VLG) und Kanton. Das Projekt wird von Heinz Bachmann,
Leiter Rechtsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements, geführt.
Die erste Sitzung des Projektteams hat kürzlich stattgefunden. Bei
dieser Gelegenheit wurden die Arbeitsgruppen bestimmt. Gestartet wird
mit den Arbeitsgruppen: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden,
Beschwerde- und Aufsichtsinstanzen, weiterer Regelungsbedarf durch
den Kanton. Zusätzliche Arbeitsgruppen können nach Bedarf eingesetzt
werden.
Bis Anfang 2010 soll die neue Behördenorganisation erarbeitet
werden und dann in Vernehmlassung gehen. Am 1. Januar 2013 treten die
Änderungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches in Kraft. Auf diesen
Zeitpunkt hin muss die Umsetzung in den Kantonen abgeschlossen sein.
Die Fachbehörde
Die vom Bund verlangte Fachbehörde ist interdisziplinär
(Psychologie, Recht, Sozialarbeit, Treuhand / Vermögensverwaltung,
Medizin, Pädagogik usw.) zusammengesetzt und umfasst mindestens drei
Mitglieder. Je nach Fall, den es zu beurteilen gilt, ist die
fachliche Zusammensetzung anders. Die Fachbehörde wird neu auch den
Kindesschutz betreuen. Beim Zusammenfügen von so viel Know-how ist es
sinnvoll, wenn das Gremium für beide Bereiche zuständig ist. Denn für
beide gibt es ähnliche Fragestellungen.

Kontakt:

Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst Justiz und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'84
E-Mail: heinz.bachmann@lu.ch

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