Wahlkreise: Kantonsrätliche Spezialkommission hat eine Lösung gefunden
Luzern (ots)
Die Spezialkommission zur Einteilung des Kantons Luzern in Wahlkreise, Regionen, Gerichts- und Verwaltungsbezirke (Struko) unter dem Vorsitz von Guido Graf (CVP, Pfaffnau) hat ihre Beratungen abgeschlossen und eine Kommissionsmotion eingereicht. In der von der Kommission grossmehrheitlich unterstützen Motion wird der Regierungsrat beauftragt, die notwendigen Gesetzesanpassungen für die Einteilung des Kantons Luzern in Wahlkreise, Gerichts- und Verwaltungskreise vorzulegen (vgl. Beilage).
Die Kommission gibt dafür verschiedene Eckwerte vor: fünf Wahlkreise, wobei die heutigen Wahlkreise Willisau und Entlebuch inklusive Gemeinde Wolhusen zu einem Wahlkreisverbund zusammengefasst werden sollen; drei gebietsrelevante Abteilungen für die Strafverfolgungsbehörden mit Standorten in den Räumen Kriens, Emmen und Sursee; vier Gerichtsbezirke mit Standorten in den Räumen Luzern, Kriens, Willisau und Hochdorf; je vier Friedensrichter und Konkursbezirke, die deckungsgleich mit den Gerichtsbezirken sind sowie zwei Grundbuchbezirke mit Standorten in den Räumen Entlebuch und Agglomeration Luzern. Im Sinne einer Übergangslösung bis 2013 werden zudem drei Verwaltungsbezirke für die Regierungsstatthalter vorgeschlagen.
Ausgangspunkt für die Beratungen der Spezialkommission bildeten die ursprünglich der Staatspolitischen Kommission zugewiesene, derzeit aber sistierte, Vorlage B 59, Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die Einteilung des Kantonsgebietes in Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke sowie der Vorstoss M 272, Motion Vitali Albert und Graf Guido über die Sistierung des Planungsberichtes B 59 und über die Erstellung eines Ergänzungsberichtes über die Einteilung des Kantons in Regionen, in Gerichts- und Verwaltungsbezirke und in Wahlkreise.
Der Weg über eine Kommissionsmotion wurde bewusst gewählt, damit die Arbeiten an den Gesetzesanpassungen, welche in jedem Fall unumgänglich sind, durch die Regierung rasch an die Hand genommen werden können. Das ist insbesondere im Hinblick auf die laufende Justizreform sowie den nächsten Wahltermin nötig. Ein Vorgehen über die Behandlung des Planungsberichtes B 59 mit einem Ergänzungsbericht zu den Wahlkreisen ist zwar auch möglich, beansprucht aber wesentlich mehr Zeit. Zudem bietet das gewählte Vorgehen Gewähr, dass nach der Diskussion über die Kommissionsmotion direkt über konkrete Vorlagen debattiert werden kann. Es werden bewusst alle Einteilungen mit einer einzigen Motion verlangt. Dies soll sicherstellen, dass die Gesamtschau nicht verloren geht. Im Hinblick auf die verfassungsmässige dezentrale Aufgabenerfüllung werden auch Aussagen zu den einzelnen Standorten gemacht.
Die Gesetzesänderungen für die Anpassung der Wahlkreise sind zeitlich so vorzunehmen, dass die nächsten Wahlen im Jahr 2011 nach neuer Ordnung erfolgen können. Die Gesetzesänderungen für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke sind zeitlich so vorzunehmen, dass eine fristgerechte Umsetzung von JU10 respektive der schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnungen sichergestellt ist.
Die Gesetzesänderungen in Bezug auf die Aufgaben und Funktion der Regierungsstatthalter sind zeitlich so vorzunehmen, dass sie auf Anfang 2013 in Kraft treten können. Dementsprechend früher ist mit der Analyse und Auslegeordnung dafür zu beginnen.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6851_dringl_M_448.pdf
Kontakt:
Guido Graf, Kommissionspräsident Struko
am 28. April 2009 von 14.00 - 16.00 Uhr
Mobile: +41/79/606'87'51