Kommission stimmt Gesetz über den öffentlichen Verkehr und der Änderung des Kantonsstrassen-Bauprogramms zu
Luzern (ots)
Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Kantonsrates stimmt dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr (B 90) in erster Beratung zu. Das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr ersetzt das heutige Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den schienengebundenen Güterverkehr. Wichtigster Bestandteil der Vorlage ist die Schaffung einer einzigen, für den ganzen Kanton zuständigen Stelle zur Planung, Bestellung und Festsetzung des Angebots im öffentlichen Verkehr, womit die bestehende Zweiteilung der Angebotsverantwortung im öffentlichen Regionalverkehr einerseits und im öffentlichen Agglomerationsverkehr andererseits abgelöst werden soll. Die VBK hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 8. Mai 2009 unter dem Vorsitz von Pius Zängerle (CVP, Adligenswil) beraten.
Die Kommission unterstützt die Vorlage, weil damit die verschiedenen Aufgaben bei einer zentralen Stelle zusammengeführt werden. Deren Organisation in einer öffentlichrechtlichen Anstalt wird als zweckmässig beurteilt. Die VBK ist überzeugt, dass das stetig wachsende Angebot damit optimal koordiniert werden kann. Das Ziel muss ein qualtitativ hochstehendes Mobilitätsmanagement sein, was auch ausdrücklich festgehalten wird.
Begrüsst wird insbesondere das neu eingeführte Instrument des öV-Berichtes. Allerdings verlangt die Kommission, dass dieser alle zwei Jahre dem Kantonsrat vorgelegt wird. Damit wird es dem Parlament ermöglicht, auf die künftige Strategie Einfluss zu nehmen.
Für Grossprojekte schliesslich schlägt die VBK eine etwas flexiblere Lösung vor, wonach neben Fonds auch andere Finanzierungssysteme möglich sein sollen. Klar ist dagegen, dass diese jeweils einer eigenständigen Grundlage bedürfen.
Weiter hat die Kommission den Kantonsratsbeschluss über die Änderung des Bauprogramms 2007?2010 für die Kantonsstrassen (B 100) gutgeheissen. Die Nachführung wurde vom Kantonsrat aufgrund der Entwicklungen im IFAP und der terminlichen Veränderungen verlangt. Der Regierungsrat hat den neuen Rahmenbedingungen mit dieser Vorlage Rechnung getragen. Die VBK wurde bereits früh einbezogen, weshalb keinerlei Änderungen mehr beantragt werden. Wesentlich ist der Kommission, dass mit dieser Nachführung für das laufende Bauprogramm für Kantonsstrassen die notwendige Planungs- und Umsetzungssicherheit wieder hergestellt wird.
Die Vorlagen werden voraussichtlich an der Maisession des Kantonsrates beraten.
Kontakt:
Pius Zängerle
Präsident VBK
Tel.: +41/79/653?12?60