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Luzerner Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerden zu Biometriepässen ab

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat die 250 Beschwerden
gegen die eidgenössische Abstimmung über die Einführung des 
biometrischen Passes abgewiesen. Der Regierungsrat kommt in seinem 
Entscheid zum Schluss, dass für die in den Beschwerden angeführten 
Verdachtsmomente keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen und dass 
keine Hinweise auf eine fehlerhafte Auszählung oder auf 
gesetzwidriges Verhalten bestehen.
Ein knappes, selbst ein sehr knappes Resultat verschafft nach 
Ansicht des Luzerner Regierungsrates kein Recht auf eine Nachzählung,
sofern die Auszählung zweckmässig geordnet ist. Nur wenn ein 
Stimmbürger oder eine Stimmbürgerin auf konkrete Anhaltspunkte für 
eine fehlerhafte Auszählung oder ein gesetzwidriges Verhalten der 
hierfür zuständigen Organe hinzuweisen vermag, gebietet das 
Stimmrecht eine Nachzählung. Solche Anhaltspunkte, die begründete 
Zweifel an der Richtigkeit der Ergebnisse hervorrufen könnten, liegen
im Fall der Abstimmung über biometrische Pässe und Reisedokumente im 
Kanton Luzern nicht vor.
Am 17. Mai 2009 fand die eidgenössische Volksabstimmung über den 
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des 
Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen 
Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 
2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente statt. Der 
Kanton Luzern stimmte dem Bun-desbeschluss mit 55'230 zu 40'717 
Stimmen zu.
Nach dem Abstimmungssonntag rief die Vereinigung "Geistige 
Landesverteidigung" im Internet dazu auf, gegen die eidgenössische 
Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 Beschwerde einzureichen und 
veröffentliche dafür eine Musterbeschwerde. In der Folge reichten 250
Beschwerdeführer praktisch identisch lautende Abstimmungsbeschwerden 
beim Regierungsrat des Kantons Luzern ein. Darin beantragten sie, das
Resultat der Abstimmung über biometrische Pässe und Reisedokumente 
sei für ungültig zu erklären und die Abstimmung sei zu wiederholen. 
Falls dem Antrag nicht stattgegeben werde, sei die Stimmenauszählung 
durch einen unabhängigen, paritätischen zusammengesetzten 
Prüfungsausschuss zu wiederholen.

Kontakt:

Thomas Buchmann
stv. Departementssekretär BUWD
Tel.: +41/41/228'65'26

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