Luzerner Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerden zu Biometriepässen ab
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat die 250 Beschwerden gegen die eidgenössische Abstimmung über die Einführung des biometrischen Passes abgewiesen. Der Regierungsrat kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass für die in den Beschwerden angeführten Verdachtsmomente keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen und dass keine Hinweise auf eine fehlerhafte Auszählung oder auf gesetzwidriges Verhalten bestehen.
Ein knappes, selbst ein sehr knappes Resultat verschafft nach Ansicht des Luzerner Regierungsrates kein Recht auf eine Nachzählung, sofern die Auszählung zweckmässig geordnet ist. Nur wenn ein Stimmbürger oder eine Stimmbürgerin auf konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung oder ein gesetzwidriges Verhalten der hierfür zuständigen Organe hinzuweisen vermag, gebietet das Stimmrecht eine Nachzählung. Solche Anhaltspunkte, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der Ergebnisse hervorrufen könnten, liegen im Fall der Abstimmung über biometrische Pässe und Reisedokumente im Kanton Luzern nicht vor.
Am 17. Mai 2009 fand die eidgenössische Volksabstimmung über den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente statt. Der Kanton Luzern stimmte dem Bun-desbeschluss mit 55'230 zu 40'717 Stimmen zu.
Nach dem Abstimmungssonntag rief die Vereinigung "Geistige Landesverteidigung" im Internet dazu auf, gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 Beschwerde einzureichen und veröffentliche dafür eine Musterbeschwerde. In der Folge reichten 250 Beschwerdeführer praktisch identisch lautende Abstimmungsbeschwerden beim Regierungsrat des Kantons Luzern ein. Darin beantragten sie, das Resultat der Abstimmung über biometrische Pässe und Reisedokumente sei für ungültig zu erklären und die Abstimmung sei zu wiederholen. Falls dem Antrag nicht stattgegeben werde, sei die Stimmenauszählung durch einen unabhängigen, paritätischen zusammengesetzten Prüfungsausschuss zu wiederholen.
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