Planungsbericht des Regierungsrates: Wie sieht die Sekundarstufe l der Zukunft aus?
Luzern (ots)
Wie soll sich die Sekundarstufe l (7. bis 9. Schuljahr) weiterentwickeln, um die gegenwärtigen Veränderungen auf der Primarschulstufe optimal aufnehmen zu können? Und wie müssen die weiteren Abnehmerschulen auf diese Neuerungen vorbereitet werden? Diese Fragen zur Schnittstellenproblematik zwischen diesen Schulstufen beantwortet der Planungsbericht, den der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet hat.
Mit dem Gesetz über die Volksschulbildung aus dem Jahr 1999 wurden auch für die Sekundarstufe I verschiedene Neuerungen gesetzlich verankert. So wurden den Gemeinden drei Strukturmodelle gleichwertig zur Verfügung gestellt, die Begabtenförderung obligatorisch erklärt und mit dem Niveau A für alle Schulen eingeführt. So umfasst die heutige Sekundar-stufe I folgende vier Niveaus:
- Niveau A für schulleistungsstarke Lernende (Vorbereitung auf Kurzzeitgymnasium und anspruchsvolle Berufsausbildungen evtl. mit Berufsmatura,)
- Niveau B für Lernende mit guten Schulleistungen (Vorbereitung auf schulisch anspruchsvolle Berufsausbildungen),
- Niveau C (entspricht der ehemaligen Realschule),
- Niveau D (entspricht der ehemaligen Werkschule).
In der Ausgestaltung der Sekundarstufe I sind drei verschiedene Modelle möglich: das typengetrennte, das kooperative und das integrierte Modell.
Die Umsetzung dieser Neuerungen erfolgte bis 2005. Ende Schuljahr 2007/08 hatten alle Schulen der Sekundarstufe I diese Neuerungen vollständig umgesetzt. Im Schuljahr 2008/09 erfolgte nun die Evaluation dieser Neuerungen.
Im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Schnittstelle zur Primarstufe und zur Sekundarstufe II sind in den letzten drei Schuljahren weitere Neuerungen umgesetzt worden. So sind die Schulzeugnisse der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2007/08 besser auf die Bedürfnisse der Lehrbetriebe angepasst. Gleichzeitig wurde in der 2. Sekundarklasse mit ?Stellwerk 8? eine Lernstandsmessung eingeführt, die einerseits den Lehrbetrieben mehr Informationen über das Potenzial der Lernenden geben soll, andererseits für die Lernenden eine Standortbestimmung darstellt. Die Ergebnisse der Lernstandsmessung dienen demnach auch der individuellen Förderung in der 3. Sukundarklasse. Für die im Unterricht integrierte Förderung steht pro Woche eine Lektion zur Verfügung. Die Einführung von ?Stellwerk 9? in der 3. Sekundarklasse ist auf das Schuljahr 2009/10 geplant. Zur Optimierung der Nahtstellen Primarstufe - Sekundarstufe I und Sekundarstufe I - Sekundarstufe II wurden auch die Übertrittsver fahren überprüft und angepasst.
Nur noch zwei Strukturmodelle für die Sek l
Weil verschiedene Entwicklungen weitere Anpassungen in der Sekundarstufe I notwendig machen, hat sich der Regierungsrat mit der zukünftige Ausgestaltung dieser Stufe beschäftigt. Dabei sind neben den Ergebnissen auch die demografische Entwicklung, die Entwicklungen auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene, die Entwicklungen auf den übrigen Schulstufen (insbesondere der Primarstufe und der Sekundarstufe II) und der internationale Vergleich miteinbezogen worden.
Ein wesentlicher Aspekt in der Weiterentwicklung ist die Unterrichtsentwicklung. Dazu gehören individualisierende Lehr- und Lernformen, Instrumente wie Bildungsstandards, Kompetenzmodelle, ein regionaler Lehrplan und standardisierte Leistungsmessungen. Da die Schulstrukturen eine wichtige Rahmenbedingung für die Zielerreichung im Unterricht darstellen, müssen auch sie mittel- oder langfristig angepasst werden. Aufgrund der genannten Überlegungen und Vergleiche spricht sich der Regierungsrat für eine Reduktion der Zahl der Strukturmodelle aus: In Zukunft sollen für die Sekundarstufe I in der Volksschule nur noch zwei Strukturmodelle zur Verfügung stehen.
Die gesamten Ausführungen sind in einem Planungsbericht an den Kantonsrat zusammengestellt. Dieser Planungsbericht wurde im Juni 2008 in einer Motion vom Kantonsrat verlangt. Der Planungsbericht ist vom Regierungsrat im Mai 2009 behandelt und verabschiedet worden. Die Besprechung im Kantonsrat findet voraussichtlich im Herbst 2009 statt. Die im Bericht dargestellten Eckwerte können mit den heutigen gesetzlichen Bestimmungen realisiert werden. Bei einer kommenden Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung können aber kleinere Anpassungen vorgenommen werden.
Kontakt:
Dr. Charles Vincent, Vorsteher Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
E-Mail: charles.vincent@lu.ch