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Gesetzesentwurf über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Auf den 1. Januar 2011 sollen die Schweizerische
Zivilprozessordnung, die Schweizerische Strafprozessordnung und die 
Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in Kraft treten. Die neuen 
Prozessordnungen regeln den Zivilprozess sowie das Straf- und 
Jugendstrafverfahren für die Schweiz einheitlich. Mit diesen 
schweizerischen Prozessordnungen fallen die kantonalen 
Prozessordnungen dahin. Die Kantone bleiben jedoch für die 
Organisation der Gerichte und Behörden, die Rechtsprechung in Zivil- 
und Strafsachen sowie für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig.
Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der schweizerischen 
Prozessordnungen muss der Kanton Luzern ein neues Gesetz erlassen. 
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement 
ermächtigt, zum Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der 
Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren eine 
Vernehmlassung durchzuführen. Die Gesetzesvorlage soll Ende 2009 dem 
Kantonsrat unterbreitet werden. Im Folgenden sind die wesentlichen 
Neuerungen des Gesetzesentwurfs vorgestellt.
Reorganisation der Schlichtungsbehörden und Amtsgerichte
Mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung erhalten die 
Friedensrichterinnen und -richter neue Kompetenzen, was eine gewisse 
Professionalisierung der Schlichtungstätigkeit notwendig macht. Die 
Friedensrichterinnen und -richter sollen daher neu vom Kanton 
angestellt und ihre Zahl auf vier reduziert werden.
Die Amtsgerichte werden in Bezirksgerichte umbenannt und die 
bisher sechs Gerichtskreise neu in vier Gerichtsbezirke eingeteilt. 
Dieser Einteilungsvorschlag geht auf die vom Kantonsrat im letzten 
Jahr eingesetzte Spezialkommission zurück.
Neues Jugendgericht und neues Zwangsmassnahmengericht
Neu zu schaffen sind zwei kantonale Gerichte, das Jugendgericht 
und das Zwangsmassnahmengericht. Das Zwangsmassnahmengericht soll 
zusätzlich zu den Aufgaben im Strafverfahren (z.B. Anordnung von 
Untersuchungshaft) die Beurteilung der Zwangsmassnahmen im 
Ausländerrecht und im Bereich der häuslichen Gewalt übernehmen.
Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden
Mit der Schweizerischen Strafprozessordnung sind die Kantone 
ausserdem verpflichtet, das sogenannte Staatsanwaltschaftsmodell 
einzuführen. Der Kanton Luzern muss deshalb die Amtsstatthalterämter 
und das kantonale Untersuchungsrichteramt aufheben und die 
Staatsanwaltschaft neu organisieren. Die Staatsanwaltschaft soll als 
Dienststelle ausgestaltet und von einem Oberstaatsanwalt oder einer 
Oberstaatsanwältin geführt werden.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter folgendem Link 
abzurufen:                                                                                                       
www.lu.ch/index/jsd_vernehmlassungen

Kontakt:

Kontakt Justiz- und Sicherheitsdepartement Kontakt
Tel.: +41/41/228'59'18 (Freitag, 09.00 - 11.00 Uhr)

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