Gesetzesentwurf über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren geht in die Vernehmlassung
Luzern (ots)
Auf den 1. Januar 2011 sollen die Schweizerische Zivilprozessordnung, die Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in Kraft treten. Die neuen Prozessordnungen regeln den Zivilprozess sowie das Straf- und Jugendstrafverfahren für die Schweiz einheitlich. Mit diesen schweizerischen Prozessordnungen fallen die kantonalen Prozessordnungen dahin. Die Kantone bleiben jedoch für die Organisation der Gerichte und Behörden, die Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen sowie für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig.
Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der schweizerischen Prozessordnungen muss der Kanton Luzern ein neues Gesetz erlassen. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, zum Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Gesetzesvorlage soll Ende 2009 dem Kantonsrat unterbreitet werden. Im Folgenden sind die wesentlichen Neuerungen des Gesetzesentwurfs vorgestellt.
Reorganisation der Schlichtungsbehörden und Amtsgerichte
Mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung erhalten die Friedensrichterinnen und -richter neue Kompetenzen, was eine gewisse Professionalisierung der Schlichtungstätigkeit notwendig macht. Die Friedensrichterinnen und -richter sollen daher neu vom Kanton angestellt und ihre Zahl auf vier reduziert werden.
Die Amtsgerichte werden in Bezirksgerichte umbenannt und die bisher sechs Gerichtskreise neu in vier Gerichtsbezirke eingeteilt. Dieser Einteilungsvorschlag geht auf die vom Kantonsrat im letzten Jahr eingesetzte Spezialkommission zurück.
Neues Jugendgericht und neues Zwangsmassnahmengericht
Neu zu schaffen sind zwei kantonale Gerichte, das Jugendgericht und das Zwangsmassnahmengericht. Das Zwangsmassnahmengericht soll zusätzlich zu den Aufgaben im Strafverfahren (z.B. Anordnung von Untersuchungshaft) die Beurteilung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und im Bereich der häuslichen Gewalt übernehmen.
Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden
Mit der Schweizerischen Strafprozessordnung sind die Kantone ausserdem verpflichtet, das sogenannte Staatsanwaltschaftsmodell einzuführen. Der Kanton Luzern muss deshalb die Amtsstatthalterämter und das kantonale Untersuchungsrichteramt aufheben und die Staatsanwaltschaft neu organisieren. Die Staatsanwaltschaft soll als Dienststelle ausgestaltet und von einem Oberstaatsanwalt oder einer Oberstaatsanwältin geführt werden.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter folgendem Link abzurufen: www.lu.ch/index/jsd_vernehmlassungen
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