Der Wolf darf im Gebiet Fürstei-Schwändelifluh-Schimbrig geschossen werden
Luzern (ots)
Auf Antrag des Kantons Luzern tagte am 30. Juli in Sursee die interkantonale Kommission für das Management von Grossraubtieren in der Zentralschweiz-West (IKK). Die Kommission setzt sich zusammen aus den Jagdverwaltern der Kantone Bern, Luzern, Uri, Nidwalden und Obwalden sowie dem eidgenössischen Jagdinspektor.
Die interkantonale Kommission hat die Situation analysiert und beurteilt den Abschuss des Wolfes als Sofortmassnahmen zur weiteren Schadenverhütung im Entlebuch, Kanton Luzern, als vereinbar mit dem Konzept Wolf Schweiz. Entscheidende Kriterien des Konzepts sind erfüllt. Danach ist mit 27 Rissen innerhalb des festgelegten Schadenperimeters im Gebiet Fürstei-Schwändelifluh-Schimbrig die erforderliche Zahl erreicht. Die technisch möglichen, praktikablen und kurzfristig umsetzbaren Schutzmassnahmen sind ergriffen worden. Um weitergehende Schutzmassnahmen zu treffen, fehlte im ersten Jahr der Wolfspräsenz den Schafhaltern und den involvierten Behörden die erforderliche Zeit.
Der Abschuss des einzelnen, schadenstiftenden Wolfes ist als kurzfristige Massnahme zur Verhütung weiterer Schäden während der Alpzeit 2009 zu betrachten. Da der Abschuss von einzelnen Wölfen keine nachhaltige Lösung darstellt, empfiehlt die Kommission den betroffenen Kantonen weiter, die Schafhaltung im Wolfsgebiet im kommenden Winter grundsätzlich zu analysieren und auf die nächste Saison hin einen funktionierenden Herdenschutz aufzubauen. Wo kein Herdenschutz möglich ist, muss die zukünftige Nutzung einzelner Flächen grundsätzlich überdenkt werden.
Für den Abschuss des Wolfes hat der Kanton Luzern eine entsprechende Verfügung zu erlassen. Die Abschussbewilligung ist auf maximal 60 Tage zu befristen und hat innerhalb des vom der IKK definierten Abschussperimeters zu erfolgen.
Kontakt:
Josef Muggli
Kanton Luzern, lawa, Abt. Fischerei und Jagd
Tel.: +41/41/925'10'81
E-Mail: josef.muggli@lu.ch
Reinhard Schnidrig
BAFU, Präsident IKK
Tel.: +41/31/323'03'07